Nachdem am 23. und 24. Juni 2025 in der Brüglinger Ebene in Münchenstein, im Wenkenpark Riehen und im Rosenfeldpark Basel erste Exemplare des Japankäfers gefunden wurden, haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verschärfte Massnahmen gegen den Schädling eingeleitet. Wie die Kantone mitteilen, gelten folgende Verschärfungen:
- Es werden mehr Fallen aufgestellt, mehr kontrolliert und das befallene Gebiet wird in Befallsherd und Pufferzone eingeteilt.
- Bis Ende September 2025 ist es verboten, die Rasen- und Grünflächen im definierten Befallsherd zu bewässern. Sportrasen-Grünflächen sowie Blumen und Gemüse sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Ziel sei, die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Japankäferweibchen zu machen, die ihre Eier bevorzugt in feuchten Rasen und Wiesen ablegen.
- Während der Flugzeit des Japankäfers ist es verboten, Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone zu transportieren. Ausserdem ist es untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in der Erde aus dem befallenen Gebiet hinauszutransportieren. Damit soll verhindert werden, dass der Japankäfer verschleppt wird.
Die Schäden des Japankäfers in der Schweiz werden laut Kanton Basel-Stadt auf mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Der Schädling befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden.