Die geltenden Regelungen – das Friedhofsreglement sowie die Friedhofsverordnung – entsprechen in verschiedenen Punkten nicht mehr den aktuellen Anforderungen und der gelebten Praxis, so eine Medienmitteilung der Stadt Bern. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat für eine vollständige Überarbeitung entschieden.
Im Rahmen der Revision sind keine allgemeinen Gebührenerhöhungen vorgesehen. Ausgenommen ist die Gebühr für das Gemeinschaftsgrab «Särge». Einige Gebühren sollen gesenkt oder ganz aufgehoben werden.
Die Revision geht auf die Erheblicherklärung des Postulats der Fraktion GLP/JGLP (Peter Ammann, GLP): «Mensch mit Tier» durch den Stadtrat vom 25. März 2021 zurück.
Die externe Vernehmlassung bietet, so die Mitteilung, interessierten Personen und Institutionen die Möglichkeit, sich zur geplanten Revision zu informieren und Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind online einsehbar. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. September 2025.