Die Teilnehmenden des Herbstanlasses der Fachsektion Gartenbau Zürich von JardinSuisse zeigten grosses Interesse an der Vortragsthematik.

Raphael Erl, Präsident Fachsektion Gartenbau Zürich.

Oliver Fritschi, Anwalt bei Probst Partner AG in Winterthur.

  • Garten- und Landschaftsbau

Wenn globale Probleme zu lokalen Herausforderungen werden

Der Herbstanlass der Fachsektion Gartenbau Zürich in Winterthur stellte Lieferengpässe, Verzögerungen und Preiserhöhungen aus rechtlicher Sicht ins Zentrum.

Corona, Ukraine-Krieg, blockierte Transportwege weltweit: In den letzten Monaten haben verschiedene globale Ereignisse zu Folgen von internationaler Tragweite geführt. Dazu zählen z. B.eine Verknappung von Rohmaterialien sowie elektronischer Bauteile wie Comuterchips. Auch der Bedarf an Arbeitskräften steigt immer mehr. «Bereits seit 2020 haben sich diese Trends verstärkt», berichtete Oliver Fritschi, Anwalt bei Probst Partner AG in Winterthur, anlässlich seines Vortrages über Lieferengpässe, Verzögerungen und Preiserhöhungen als Herausforderungen für KMU-­Betriebe am Herbstanlass der Fachsektion Gartenbau von JardinSuisse. 

Fachkräftemangel als Herausforderung

Der Mangel an Fachkräften betrifft bekanntlich viele Branchen, auch die Gartenbaubetriebe. Laut Fritschi sind der Rückgang der Migration wie auch die Tatsache, dass derzeit mehr Berufstätige in Pension gehen als neue Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt eintreten, die Hauptgründe für diese Entwicklung. Ferner beeinflusse der Wunsch nach einer besseren «Work-Life-Balance» die Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt: «Immer mehr Leute arbeiten Teilzeit, weniger sind bereit, für einen Beruf ihr ganzes Privatleben unterzuordnen. Dies ist ein Langzeittrend», beobachtet Fritschi. In der Logistik haben sich die Transportzeiten in den letzten Monaten beinahe verdreifacht – u. a. wegen des Fachkräftemangels in dieser Branche oder auch aufgrund von blockierten internationalen Verkehrswegen. Als Folge davon ist es zu massiven Kostensteigerungen gekommen. Vor allem die Baubranche kämpfe, so Fritschi, mit stark gestiegenen Bau­materialkosten. Holz oder Metall etwa sind zu einem knappen und kostbaren Gut geworden.

Wie bei Lieferproblemen reagieren?

Lieferprobleme oder gar -ausfälle bringen wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich. Wie sollen KMU-Betriebe darauf reagieren? Der Referent wies darauf hin, dass sich Lieferprobleme rechtlich mithilfe eines Anwalts oder gar mit einem Gerichtsprozess nur in den seltensten Fällen lösen lassen. «Man kann jedoch die schlechte Situation entschärfen, indem man mit dem Lieferanten nach einvernehmlichen Lösungen sucht oder Argumentarien für (Nach-)Verhandlungen sammelt, um z. B. eine verfahrene Situation aufzulösen.» Dadurch senke man die Prozessrisiken. Gerichtsverfahren zu solchen Themen seien zudem extrem selten. 80 % der bestehenden Verträge werden laut  Fritschi kaum je konsultiert, für nur 1 % der Fälle wird ein Rechtsberater beigezogen, ganz selten kommt es zu einem Gerichtsverfahren. «Vier von fünf Gerichtsfällen enden in einer Einigung», berichtete der Anwalt. Ein Rechtsstreit binde interne Ressourcen, ohne dass am Ende einer Verhandlung das Problem gelöst sei. 

Wann ist ein Vertrag zustande gekommen?

«Verträge müssen nicht immer schriftlich sein», betonte Fritschi und sprach von einem «immateriellen Konzept». Schriftliche Verträge seien lediglich Beweismittel, dass der Vertrag abgeschlossen wurde. Doch gerade im «B-to-B-Bereich» würden viele Verträge ohne schriftliche Dokumente abgeschlossen. «Die Vertragspartner verhalten sich so, als würde ein Vertrag bestehen. Man muss sich natürlich einig sein über alle Vertragspunkte, sonst kommt kein Vertrag zustande.» Bei einer Offerte hingegen, die vom Kunden angenommen, aber auf seinen Wunsch hin mit einer Teuerungsklausel versehen sein sollte, ist der Vertrag bzw. die Offerte laut Fritschi nicht angenommen. «Hier braucht es eine neue Offerte. Offerte und Auftragsbestätigungen sollten miteinander korrespondieren.» Ein E-Mail-Verkehr zwischen Kunde und Dienstleister oder Lieferant allein gilt rechtlich nicht als Vertrag und ist daher nicht verbindlich. Deshalb sollte man als Lieferant oder Dienstleister auf einer Verbindlichkeit beharren, gab der Referent zu bedenken.

AGBs und Liefertermine als Vertragsbestandteile?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können Teil eines Vertrags sein, sofern die Vertragspartner zustimmen und die Möglichkeit haben, die AGBs zu lesen. Ansonsten sind sie laut Fritschi nicht Bestandteil des Vertrags. Häufig geben Lieferfristen Anlass zu Diskussionen – besonders dann, wenn sie nicht eingehalten werden können. Sollen Liefertermine im Vertrag klar definiert werden? «Ja», findet Fritschi. Denn: «Je weniger Unsicherheiten man im Vertragsverhältnis haben will, umso klarer definiert man dieses Thema.» Hierzu ein Beispiel aus der Praxis: Ein Gartenbauunternehmen hat Betonsteine auf ein bestimmtes Datum hin mit entsprechender Auftragsbestätigung bestellt. Doch der Lieferant kann nicht liefern. «Dies ist ein Vertragsbruch», kommentierte Fritschi. Hier könne der Gartenbauer eine Realvollstreckung mit Bussenandrohung verlangen.

Die Konventionalstrafe befreit von der aufwändigen Beweisführung. Dabei kann die Konventionalstrafe an den Lieferanten weitergegeben werden.

Konventionalstrafe und Schadensersatz

Wenn der Werkvertrag zwischen dem Endkunden und dem Gartenbauunternehmen eine Konventionalstrafe vorsieht, läuft es bei Lieferproblemen unter Schadensersatz. Dieser sei jedoch oft schwer zu beziffern bzw. muss bewiesen werden, sagte Fritschi und betonte: «Die Konventionalstrafe befreit von der aufwändigen Beweisführung. Dabei kann die Konventionalstrafe an den Lieferanten weitergegeben werden.» Auch das Gartenbauunternehmen könne gegenüber dem Lieferanten ein Schadensersatz­anspruch geltend machen, doch dieser müsse bewiesen werden. Ein Tagesrapport der eingeplanten Mitarbeitenden reiche nicht als Beweis. «Man muss u. a. aufzeigen können, welchen Gewinn man bei dieser Arbeit hätte erwirtschaften können.»

Nachträgliche Vertragsanpassung

Wie kommt man aus einem Vertrag heraus, den man wegen veränderter Umstände nicht mehr weiterführen will? Eine nachträgliche Vertragsanpassung auf dem Verhandlungsweg ist laut Fritschi der häufigste Fall und der effizienteste Weg. Gemäss der vertraglichen Anpassungsklausel könne man diesen Schritt bereits vorausschauend regeln. «Das Gericht hat die Möglichkeit, bei extremen Voraussetzungen rund um das Vertragsverhältnis die Inhalte anzupassen», erklärt Fritschi. Die Änderungen dürften allerdings nicht bereits vor Vertragsabschluss eingetroffen oder vorhersehbar gewesen sein. Voraussetzung für einen Gerichtsentscheid sei ein grobes Missverhältnis zwischen Leistungen und Gegenleistung, z. B. bei einer Preiserhöhung um das Fünffache oder wenn die Fortführung des Vertrages für eine Vertragspartei unzumutbar wäre. 

Anpassungsmechanismen vorsehen

In einer Leistungskette sind die Interessen je nach Vertragspartner unterschiedlich. Eine vertragliche Bindung von Details ist nicht immer im Interesse aller, gab Fritschi zu bedenken. Als Bauherr sei man gut beraten, keinen Anpassungsmechanismus vorzusehen und einen möglichst genauen Vertrag zu verlangen. Hersteller sollten in ihren Verträgen möglichst wenig «Commitments» machen, besonders in Zeiten von Versorgungsengpässen. Besser sei, so der Anwalt, ein Rahmenvertrag; jede einzelne Bestellung müsse dann jedoch nochmals separat vereinbart werden. Als Zwischenhändler sollten Gartenbauunternehmen eine Synchronisation zwischen Bezugsvereinbarung und Liefervereinbarung anstreben. In Submissionen könnten Anpassungsmechanismen bewusst vorgesehen werden. 

Mahnen und Nachfrist setzen

Wie sollten sich Unternehmen verhalten, wenn der Lieferant nicht liefern kann, jedoch kein fixer Liefertermin im Vertrag vereinbart wurde? Fritschi empfahl, den Lieferanten schriftlich zu mahnen und ihn zur Erfüllung seiner Leistung aufzufordern. «In der Mahnung muss eine angemessene Nachfrist gesetzt werden, aus­ser, wenn diese Frist von Anfang an als nicht realistisch erscheint.» Kann der Lieferant nicht rechtzeitig liefern, kann der Unternehmer auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz verlangen. Höhere Gewalt bei Lieferschwierigkeiten geltend zu machen, ist laut Fritschi schwierig. «Dies Klausel kann zwar im Vertrag vorgesehen und definiert werden, doch vor Gericht muss die höhere Gewalt von besonders ungewöhnlicher Natur sein, damit sie als solche anerkannt wird. Es bleibt somit eine Auslegungsfrage.» Zu solchen Fällen gebe es in der Schweiz kaum Gerichtsentscheide, die man heranziehen könnte. «Meist lohnen sich derartige Gerichtsprozesse erst ab einer Schadensnummer von 50 000 Franken. Die aussergerichtlichen Verhandlungen sind im Gegenzug oft effizienter.» |

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Aus- und Weiterbildung

Im Rahmen ihrer Studienreise besuchte die Technikerklasse 25/27 der Gartenbauschule Oeschberg die Grossbaumschule Planta Viva in Elche (E). Der auf…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Fokusthema

Als Baumaterial mit einer uralten Tradition kann Lehm auch im Garten eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch ein guter Wetterschutz, um eine Erosion zu…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Wettbewerbe

Zum dritten Mal in Folge holten die Schweizer Landschaftsgärtner das begehrte Gold an den WorldSkills. Vom 10. bis 14. September 2024 kämpften Samuel…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landschaftsarchitektur
  • Ausstellungen

Mustergültig, vorbildlich, vollkommen – so beschreibt das Lexikon den Begriff «ideal». Mit der fordernd-provokativen Vorgabe «Der ideale Garten» war…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landschaftsarchitektur
  • Aus- und Weiterbildung

An der Schnittstelle von Planung und Umsetzung erarbeiteten die Studierenden der Technikerklasse der Höheren Fachschule (HF) an der Gartenbauschule…

Weiterlesen

  • Nachhaltig konkret
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landschaftsarchitektur

Die Wohnanlage «In den Bäumen» in Egg ZH wurde mit dem Innovationspreis der Sophie und Karl Binding Stiftung ausgezeichnet. Die nachhaltige…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Innovation 2021

Neben Minibaggern mit Standardheck haben sich Modelle mit Kurzheck oder sogar Nullheck etabliert. Völlig ersetzen werden sie die Standardbauweise aber…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Stadtgrün
  • Biodiversität

Seit 2022 wird der Igel in der Schweiz als «potenziell gefährdet» eingestuft. Mit der Wahl zum Tier des Jahres will ihn Pro Natura dieses Jahr weiter…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landschaftsarchitektur
  • Wettbewerbe

Bis Ende März 2026 können Projekte für den «Preis für Gärten & Öffentliche Räume Wallis 2026» eingereicht werden. Das Gemeinschaftsprojekt des Kantons…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Branche
  • Aus- und Weiterbildung

Ab Frühjahr 2026 bietet die Universität Hohenheim in Stuttgart neu die Studienrichtung «Gartenbauwissenschaften» an. Zwei neue Professuren…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Auszeichnungen

Biotop hat beim Partnertreffen die besten Naturpool- und Schwimmteichprojekte ausgezeichnet: Vom «Felsengarten» als aussergewöhnlichstem Schwimmteich…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau

Mit zahlreichen Partnern, Förderern und Mitarbeitenden hat die Hochschule Osnabrück das neue Kompetenzzentrum Rasen (KORA) feierlich eröffnet. Auf…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Wettbewerbe
  • Aus- und Weiterbildung

Bei den SwissSkills in Bern hat das Team der Luzerner Landschaftsgärtner erneut seine Klasse unter Beweis gestellt. Elias Schöpfer und Silas…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Auszeichnungen
  • Wettbewerbe

Bei den SwissSkills in Bern hat das Team der Luzerner Landschaftsgärtner erneut seine Klasse unter Beweis gestellt. Elias Schöpfer und Silas…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Produktion
  • Branche

Der Preis des Deutschen Zentralverbands Gartenbau (ZVG) geht an zwei Firmen, deren technologische Entwicklung den Gartenbau nachhaltiger und…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Landschaftsarchitektur
  • Branche
  • Ausstellungen

Die Ausgabe zum 25-Jahre-Jubiläum der Giardina (11. bis 15. März 2026) in Zürich-Oerlikon steht unter dem Leitthema «Der Baum – Die Seele des…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Branche

Marion Huggel und Nicole Thomet übernehmen 34 Jahre nach der Gründung die Kobel Gartengestaltung AG von Gründer und Geschäftsführer Hansueli Kobel.

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau

Für die UEFA Women’s EURO 2025 wurde auf dem Kunstrasen im Stadion Wankdorf in Bern temporär ein Naturrasen erstellt. Die UEFA schreibt Naturrasen für…

Weiterlesen

  • Pflanzenverwendung
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Zierpflanzen

Die Zierlauchgewächse Allium sind in den Schweizer Gärtnereien, Gartencentern und Blumengeschäften Pflanze des Jahres 2025 und sollten, so eine…

Weiterlesen

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Produktion
  • Branche

Im EU-Projekt «Peatless» sollen torfreduzierte Substrate für Pilzanbau, Jungpflanzenanzucht und Zierpflanzenproduktion entwickelt werden. Mit dem…

Weiterlesen

Aktuelle Ausgabe

dergartenbau 01/02-2026


Unendlich grüne Vielfalt an der IPM

Biobaumschule: Von der Permakultur inspiriert

KI in der Pflanzenproduktion: Ein Blick in die Zukunft

Layerpflanzungen: Eine neue Formel für Staudenkonzepte 
 

Zur Ausgabe E-Magazine

Agenda

Messe Essen

Die Weltleitmesse des Gartenbaus ist der Treffpunkt der grünen Branche. Hier präsentieren Aussteller aus aller Welt ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Pflanzen, Technik, Floristik und Ausstattung. Keine andere Messe bietet so viel Pflanzenvielfalt und so viele Pflanzenneuheiten. Klimawandel und Nachhaltigkeit sind hier die bestimmenden Themen. Weitere Infos und Tickets.

27.01.2026  –  30.01.2026
Messe Frankfurt

Die Christmasworld ist die internationale Leitmesse für saisonale Dekoration und Festschmuck. Sie zeigt jährlich die neuesten Produkte und Trends für Weihnachten sowie alle weiteren festlichen Anlässe und liefert innovative Konzeptideen für die Dekoration von Gross- und Aussenflächen für den Gross- und Einzelhandel, Shoppingcenter und Innenstädte. Weitere Infos und Tickets.

06.02.2026  –  10.02.2026
Messe Zürich

Die Giardina zählt zu Europas führenden Indoorveranstaltungen für das Leben im Garten. Die bedeutendsten Anbietenden der Branche präsentieren jeweils zum Frühlingsbeginn ihre neuen Produkte, kreative Lösungen und die kommenden Trends in der Gartengestaltung, dieses Jahr unter dem Motto «Der Baum – Die Seele des Gartens». Weitere Infos und Tickets

11.03.2026  –  15.03.2026

Newsletter Registration

Frau  Herr 

Submissionen

weitere Submissionen