Bereits Ende Mai 2025 werden Lockstofffallen zur Überwachung installiert, teilen die zuständigen Behörden mit. Nach dem ersten Käferfund werden Fallenstandorte und -kontrollen stark intensiviert und die Befalls- und Pufferzone wird ausgeschieden. Mit dem ersten Käferfund tritt die neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft.
Nach dem ersten Käferfund gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen bis Ende September. Dies soll verhindern, dass Japankäferweibchen ihre Eier in feuchten Böden ablegen. Das Giessen von Blumen und Gemüse bleibt erlaubt. Neu sind Sportrasenflächen vom Bewässerungsverbot ausgenommen. Entsprechende Ausnahmegesuche können hierfür eingereicht werden. Wie letztes Jahr ist im Herbst auf Sportrasenflächen ein Nematoden-Einsatz zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers vorgesehen. Anders als im Vorjahr werde derzeit vom Fräsen oder Abdecken von Sportrasenflächen abgesehen, heisst es weiter in der Mitteilung.
Aus einem Befallsgebiet ist weiter ist der Transport und die Lagerung der obersten Bodenschicht (bis 30 cm Tiefe) untersagt. Ausnahmebewilligungen können für die Periode vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst erteilt werden. Die reguläre Grüngutabfuhr bleibt davon unberührt.
Die kantonalen Behörden rufen dazu auf, Verdachtsfälle umgehend unter der Hotline: 061 267 64 00 oder per Mail japankaefer@bl.ch, japankaefer@bs.ch zu melden.