Nach einer Verordnungsanpassung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) richtet sich die Pflichtlagermenge von mineralischem Stickstoffdünger neu nach dem Jahresbedarf in der Schweiz. Davor war die Pflichtlagerhaltung in absoluten Mengen festgelegt, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) mitteilt. Diese Änderung hin zu bedarfsorientierter Menge habe sich bereits bei der Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln bewährt.
Die Verordnungsanpassung ist seit dem 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie schreibt neu vor, dass die Pflichtlagerware an reinem Stickstoff einen Drittel des durchschnittlichen jährlichen Bedarfs in der Schweiz decken muss. Das sind konkret rund 14 400 t. Bisher seien es 17 t gewesen. Doch die Menge an ausgebrachtem Stickstoffdünger in der Schweiz sei in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Damit gehen auch die Kosten für die Pflichtlagerhalter zurück, was über die Preise an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werde, so das BWL in einer Mitteilung.
Aus Sicht der Wirtschaftlichen Landesversorgung bleibt die Schweiz aufgrund der Importabhängigkeit bei Stickstoffdünger verwundbar. Deshalb ist mindestens alle vier Jahre eine Analyse der Pflichtlager und der Verwundbarkeiten vorgesehen.