Ab September 2024 ist die Inverkehrsetzung des Kirschlorbeers verboten, das hat der Bundesrat im März entschieden. Bestehende Pflanzen sollen jedoch in den Gärten bleiben dürfen. Wie die Berner Zeitung schreibt, geht die Gemeinde Worb im Kanton Bern aber weiter als der Bundesrat. Diese hält in ihrem Baureglement von 2022 nämlich fest: «Pflanzen, welche (...) die biologische Vielfalt bedrohen können, dürfen nicht freigesetzt werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen (...).» Bereits im Sommer 2023 habe sie die Einwohner aufgefordert, bis 2027 die Pflanze aus dem Garten zu entfernen. Und daran hält die Gemeinde auch nach dem Bundesratsentscheid fest, wie die Berner Zeitung schreibt. Bis im Jahr 2027 soll der Kirschlorbeer demnach aus den privaten Gärten der Gemeinde verschwunden sein. Damit ist Worb in Sachen Neophytenbekämpfung eine Vorreiterin in der Schweiz.
Gemeinde Worb geht bei der Neophytenbekämpfung weiter als der Bundesrat
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