Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Hobbygärten gelten seit 2023 strengere Anforderungen. Damit sollen die Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt verringert werden. Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen bereits seit November 2025 nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Seit Anfang November 2026 ist auch ihre Anwendung untersagt.
Ob ein Pflanzenschutzmittel weiterhin verwendet werden darf, lässt sich im offiziellen Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundes überprüfen. Dazu kann die Zulassungsnummer auf der Verpackung eingegeben werden, die mit dem Buchstaben «W» beginnt. Ist das Produkt nicht aufgeführt oder fehlt die Kennzeichnung für die nichtberufliche Verwendung, darf es von Privatpersonen nicht mehr eingesetzt werden. Auch ältere Produkte mit orangefarbenen Gefahrensymbolen oder Giftbändern sind nicht mehr zulässig.
Das Kantonale Labor Zürich weist darauf hin, dass ausrangierte Pflanzenschutzmittel weder im Hauskehricht noch über den Abfluss entsorgt werden dürfen. Stattdessen sind sie möglichst in der Originalverpackung bei einer Verkaufsstelle, einer Sonderabfallsammelstelle oder beim Sonderabfallmobil abzugeben. Verkaufsstellen müssen Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurücknehmen.