Für die Produzenten, die Migros, Coop und Co. beliefern, ist es zum Verzweifeln: Kaum rollt der Absatz an, wird er auch schon wieder gebremst. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, wollte die Landesregierung ursprünglich, dass die Supermärkte ab dem 27. April wieder ihr ganzes Sortiment anbieten dürfen. Jene Teile des Detailhandels, die noch bis zum 11. Mai geschlossen bleiben müssen, kritisierten diese Regelung aber als unfair und wettbewerbsverzerrend. Also krebste der Bundesrat zur früheren Regelung zurück: Detailhändler dürfen in ihren Läden erneut nur noch Lebensmittel und einige Güter des täglichen Bedarfs verkaufen – Blumen und Pflanzen gehören nicht dazu. Ein absurder Entscheid in Anbetracht der Tatsache, dass diese Produkte über andere Kanäle wie Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartencenter und Baumärkte (auch der Grossverteiler) inzwischen wieder verkauft werden. Bleibt abzuwarten, ob der Bund auf seinen Entscheid zurückkommt und die pauschale Regelung anpasst.

Blumen und Pflanzen, die die Grossverteiler - gestützt auf die anfänglichen Angaben des Bundes - bereits gekauft haben, dürfen sie noch abverkaufen. Unverderbliche Waren wie Erden hingegen, dürfen von den Supermärkten ab heute nicht mehr verkauft werden. Bilder: C.-R. Sigg

In den Gartencentern der Grossverteiler dürfen Pflanzen und andere Waren weiterhin verkauft werden.
Nach dem Jubel der Frust
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