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Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen

Der Bundesrat hat sich gestern angesichts der angespannten epidemiologischen Lage für weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus entschieden. Die im Dezember beschlossenen Massnahmen werden um fünf Wochen verlängert. Neu gilt ab nächsten Montag, 18. Januar 2021 eine Home-Office-Pflicht und Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen. Zudem werden private Veranstaltungen und Menschenansammlungen weiter eingeschränkt sowie der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz verstärkt.

Trotz der bisher eingeleiteten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bleibt laut Medienmitteilung des Bundesrates die epidemiologische Lage äusserst angespannt. Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch. Zusätzlich sei die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert. «Der Bundesrat erachtet diese Entwicklungen als höchst beunruhigend, auch wenn es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Varianten gefährlicher sind und schwerere Krankheitsverläufe verursachen», schreibt der Bundesrat. Deshalb habe er zusätzliche Massnahmen beschlossen (Covid-19-Verordnung besondere Lage).

  • Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen 
  • Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs: Laut Art. 5e «Besondere Bestimmungen für Einkaufsläden und Märkte» der Verordnung sind Einkaufsläden sowie Märkte im Freien für das Publikum geschlossen. Zulässig ist das Abholen bestellter Waren vor Ort. Dies gilt jedoch nach Absatz2  nicht für Einrichtungen, einschliesslich Märkte im Freien mit gleichem Angebot wie u. a. (e) Bau- und Gartenfachläden sowie Eisenwarengeschäfte, für Bau- und Gartenartikel nach Anhang 2 (2.10  Bau- und Gartenartikel wie Werkzeuge, Baustoffe, Saatgut, Erde)  sowie (f) Blumenläden.
  • Home-Office-Pflicht: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt neu  zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
  • Schutz besonders gefährdeter Personen: Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt.
  • Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt: An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQ - Massnahmen

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«Baumstark in urbanen Lebensräumen» – Erste Schweizer Baumfachtagung
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Erste Schweizer Baumfachtagung konzipiert von der neu gegründeten «Schweizer Fachvereinigung für Baumkontrolleur*innen und Baumsachverständige» (SFBB). Die Tagung beleuchtet die Rolle von Bäumen in Städten und Gemeinden – insbesondere im Kontext des Klimawandels. Hochkarätige Referent*innen aus unterschiedlichen Disziplinen geben Einblick in die Wichtigkeit, Erhaltung und Sicherheit urbaner Bäume. In praxisnahen Workshops am Nachmittag wird das Wissen an konkreten Beispielen vertieft. Kosten: Fr. 250.–.
Organisation: Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich in Partnerschaft mit dem Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur. Anmeldung Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich via Bildungszentrum Gärtner 8330 Pfäffikon www.bzg.org

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Die Stadt Lausanne veranstaltet in Zusammenarbeit mit der VSSG-Arbeitsgruppe «Bäume» der Vereinigung Schweizer Gartenbauämter und Stadtgärtnereien (VSSG) die Schweizer Baumtagung 2025 – Baumbestand, unterirdische Infrastruktur, Wurzeln und Klima. Preise der Tagung (inklusive Mahlzeiten): Mitglieder VSSG und BSB: Fr. 240.–, Studierende: Fr. 190.–, Nicht-Mitglieder: Fr. 290.–. Anmeldung (bis 15. Oktober 2025) an: Geschäftsstelle der VSSG, Stephanie Perrochet, info@vssg.ch

07.11.2025
Fachbewilligung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Zweitägiger Praxiskurs in den Bereichen Sportanlagen, Umgebung von Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bauten sowie Bahnanlagen zur Vorbereitung auf die Fachbewilligungsprüfung. Prüfung: 18. Dezember 2025. Kurskosten: Fr. 650.–, Prüfungsgebühr: Fr. 250..
Anmeldung drei Wochen vor Kursbeginn: ekoehler@sanu.ch

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