Bockleitern müssen mit einer

Bockleitern müssen mit einer «Spreizsicherung» versehen sein. Es ist ­darauf zu achten, dass sie beim Aufstellen der Leitern gespannt ist.

Die Hälfte der Unfälle

Die Hälfte der Unfälle mit Leitern ist auf ungenügende Sicherung zurückzuführen. Leitern stets gegen seitliches Wegrutschen am Leiterkopf sichern.

In Hanglage kann der Schieber

In Hanglage kann der Schieber bei jeder Sprosse eingehängt werden.

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Sicherheit auf Schritt und Tritt

Ein als vergleichsweise «harmlos» angesehenes Arbeitsmittel stellt sich bei näherer Betrachtung als ziemlich gefährlich heraus. Die Gefahr von Stürzen von der Leiter wird oft unterschätzt: Bereits bei einem Fall aus 1½ m Höhe kann man sich schwer verletzen. Sicherheit beginnt bei der Konstruktion der Leitern. Wir haben bei einem Schweizer Hersteller nachgefragt, worauf es im Detail ankommt.

 

Derzeit steht in der Werkhalle der Firma Gubler in Hörhausen eine Fülle von Leitern, die zur Sicherheitsprüfung oder zur Reparatur von GaLaBau-Betrieben angeliefert wurden. Dabei ist der Grossteil der Reparaturen wie gebrochene Holme oder Sprossen auf Fremdeinwirkung zurückzuführen, etwa durch unbeabsichtigtes Darüberfahren mit Fahrzeugen oder durch Schäden beim Transport, wie der geschäftsführende Inhaber, Heini Gubler, feststellt. Brüche durch den normalen Gebrauch hingegen seien eher selten. Der regelmäs­sige Check aller im Betrieb vorhandenen Leitern auf Intaktheit, Tauglichkeit und Sicherheit ist ein wichtiger Grundsatz für die Arbeitssicherheit. Als Massnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen z. B. das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontroll­buches infrage. Leitern müssen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäs­sen Zustand geprüft werden. Holzleitern dürfen nicht lackiert werden, weil bei schichtbildenden Anstrichen der Feuchtigkeitsaustausch nicht mehr gewährleistet ist und das Holz darunter ersticken kann.

Wie wird an Ort geprüft, ob eine Leiter noch intakt ist? Dafür wird die Leiter auf den Boden gelegt. Die Sprossen müssen beim Darüberlaufen dem Gewicht einer 75 kg schweren Person standhalten.

Holzleitern im GaLaBau bevorzugt

Gubler Leitern bietet die Sicherheitsprüfung als Service für seine Kundschaft. Der Kleinbetrieb mit zwei Festangestellten und einer jährlichen Produktionsmenge von 1000 Leitern führt eines der grössten Sortimente handgefertigter Leitern aus Holz. «Wir sind bald die letzten Hersteller von Holzleitern in der Schweiz, fertigen aber auch Aluleitern», erklärt Gubler. Auch bei den Metallleitern hebt sich der Betrieb durch Reparaturservice ab. Bei den geschraubten Metallleitern nach dem System Gubler können defekte Holme oder Sprossen ausgetauscht werden.

Ob eine Holz- oder Aluleiter gewählt werde, das sei häufig auch eine Philosophiefrage. Bei der Hauptkundschaft der Garten- und Landschaftsbauer besteht eine eindeutige Vorliebe für Holzleitern. Aus einem einfachen Grund: Haupteinsatzzeit der Leitern ist im GaLaBau der Winter für Baumschnittarbeiten. «Vom Material her hat man in der kalten Jahreszeit die Holzleiter lieber in der Hand als die Aluleiter. Sie wird rasch kälteklebrig. Je nach Witterung kann sich eine Feuchtigkeits- und Eisschicht auf der Aluleiter
bilden, begründet Gubler die Wahl der Holzleiter und ihre Vorzüge in der kalten Jahreszeit. Zu beachten ist das Verbot von Holzleitern beim Einsatz von Motorsägen.

Gleich nach den Sicherheitsaspekten, hierfür sind die Sicherheitsrichtlinien der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) massgeblich, kommt das Gewicht als wichtigstes Kriterium für die Konstruktion der Leitern. Wie Gubler betont, haftet den Holzleitern zu Unrecht das Image an, sie seien schwerer als Aluleitern. Das Gewicht von Holz ist nicht homogen, sondern weist je nach Jahrringstruktur Schwankungen auf. Der Betrieb hat von der Hemlocktanne auf heimisches Fichtenholz umgestellt, weil dieses leichter ist. Es wird für den Holm verwendet. Die Sprossen werden aus dem bewährten Wagnerholz, der Esche, hergestellt. Zudem wird das witterungsbeständige Akazienholz verarbeitet. Alle Hölzer stammen aus Schweizer Wäldern.

Ein wichtiger Aspekt ist die Holzfeuchtigkeit. Die Leitern werden mit Hölzern gefertigt, die eine tiefe Feuchtigkeit von 11 bis 13 % aufweisen. Dafür wird das Holz künstlich heruntergetrocknet. Im Winter liegt die Holzfeuchte bei 18 bis 20 %, im Sommer beträgt sie 12 bis 14 %. Feuchtes Holz hat in der Länge ein Schwundmass von 0,1 bis 0,3 %, das Radialschwundmass beträgt 3 bis 5 % und das tangentiale 5 bis 10 % als höchstes Schwundmass. Bei der Herstellung von Leitern aus Holz sind alle Schwund­masse zu berücksichtigen. Wird trockenes Holz verwendet, dehnt sich das Holz eher aus, wenn die Leiter ins Freie kommt. Rissbildung wird unterbunden. Die Lebensdauer einer Holzleiter hängt vom Umgang und von der Häufigkeit des Einsatzes ab. Steht sie nach Gebrauch geschützt unter dem Dach, kann die Leiter bis zu 40 Jahre halten. Ist die Leiter wie im GaLaBau häufig im Einsatz, kann von 10 bis 15 Jahren ausgegangen werden.

Sicherheitstechnische Details

Selbstverständlich müssen Sprosse gleiche Abstände voneinander haben (im Bereich von 250 bis 300 mm). Als tritt­sicher gelten Sprosse, wenn die Auftrittstiefe mindestens 20 mm beträgt und im Querschnitt rechteckig sind mit 38 mm Höhe. Rundsprossen sind sicherheitstechnisch nicht mehr zulässig. Bei kombinierten Bockschiebeleitern (Gubler) sind am Schiebeteil die Aufsitzhaken direkt am Holm auf einen Sprossenabstand versetzt angebracht. Somit ist das volle Gewicht nicht auf einer Sprosse, sondern verteilt sich auf zwei Sprossen. Bei einteiligen Baumleitern «System Gubler» verlaufen die Holmenabstände zudem von unten nach oben leicht konisch, um die Handlichkeit in Baumkronen zu verbessern. Die Holmen sind nach Schablonen gefräst mit grösster Breite im unteren Drittel, wo die Durchbiegung am grössten ist. So entsteht ein optimales Verhältnis zwischen Gewicht, Durchbiegung und Bruchsicherheit.

Unfallgefahr durch Wegrutschen

Laut Angaben der SUVA ist mehr als die Hälfte aller Leiterunfälle auf das Wegrutschen der Holme auf glatten Böden zurückzuführen. Um den sicheren Stand der Leiter bei unterschiedlichem Untergrund wie weichem, gefrorenem Boden oder bei Hartbelägen zu gewährleisten, sind abnehmbare Stahlspitzen und das Anbringen von weiteren Zusätzen wichtig. Auf gewachsenem Boden sollten nur Leitern mit midestens 7 cm langen Metallspitzen verwendet werden. Durch das Eindrücken der Spitzen in den Boden ist der Leiterfuss gesichert. Stehleitern sind für den Einsatz auf gewachsenem Boden ungeeignet.

Leiterspitzen erhöhen die Sicherheit, verhindern weitgehend das Verdrehen und Wegrutschen am Leiterfuss. Sie bieten aber keinen Schutz, wenn die Leiter am Leiterkopf abrutscht. Aus den Dokumentationen von Unfällen bei der Arbeit auf Leitern geht hervor, dass ungesicherte Anlegeleitern eine häufige Unfallursache sind. Ist der Leiterkopf nicht gesichert, besteht die Gefahr, dass die Leiter mit umstürzt. Die Leiter muss deshalb stets am Leiterkopf mit einem Zurrgurt am Stamm oder Ast gesichert werden, um ein seitliches Wegrutschen zu verhindern.

Der richtige Anstellwinkel

Sicherzustellen ist, dass die Leiter an einem ausreichend starken Ast oder in einer stabilen Astgabel angelehnt wird. Bei einem Anstellwinkel von etwa 70° stehen Anlegeleitern am sichersten und können am bequemsten bestiegen werden. Dieser Anstellwinkel wird erreicht, wenn man die Leiter so aufstellt, dass die waagrechte Entfernung vom oberen Anlegepunkt bis zum Leiterfuss ¼ der Anstelllänge der Leiter beträgt. Auch das Aus- und Abrutschen auf den Sprossen kann eine Unfallquelle sein. Deshalb sollten Leitern nur mit festen Schuhen, mit griffiger Sohle bestiegen werden.

Oberste Standsprosse beachten

Eine wichtige Unfallverhütungsvorschrift bei der Arbeit auf Leitern ist
weiter: Die obersten vier Sprossen von frei stehend verwendeten Anlegeleitern dürfen nicht bestiegen werden. Zur Wahl und Handhabung der Leiter nachfolgend einige Fragen, die der Arbeitsvorbereitung dienen:

• Wird die richtige Leiterlänge ausge­wählt (oberste Standsprosse beachten)?

• Ist die Leiter normgeprüft?

• Wird die zulässige Tragfähigkeit beachtet?

• Wird die Leiter sachgemäss gelagert und sauber gehalten?

• Werden Wind, Regen, Schnee und Eis

berücksichtigt? Bei starkem Wind ist die Arbeit einzustellen oder die Leiter zusätzlich zu sichern.

• Sind Gefahren durch elektrische Freileitungen ausgeschaltet?

Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Bei Arbeiten auf der Leiter, z.B. beim Schneiden von Bäumen, ist ab einer Höhe von 3 m über dem Boden die Sicherung gemäss EKAS-Richtlinie 2134 Art. 4.43 mit Sitz- oder Auffanggurt ein Muss. Diese Sicherheitsregeln fanden Eingang im neuen Reglement für die gärtnerische Ausbildung. JardinSuisse bietet entsprechende Schulungen an. Die Betriebe müssen die Schutzaus­rüstung stellen. Für den Auf- und Abstieg auf der Leiter müssen beide Hände frei und die Werkzeuge gegen Herunterfallen gesichert sein (z.B. im Holster). Das abgeschnittene Astmaterial nicht auf die Leiter abwerfen. Obwohl keine Helm­pflicht besteht, wird dies in Schulungen zur Arbeitssicherheit empfohlen.

Sensibilisieren und schulen

Der entscheidende Punkt ist, ob Mitarbeitende und Lernende für die Gefahren bei Arbeiten auf Leitern sensibilisiert und über die Sicherheitsegeln informiert werden. Allen voran steht dabei der Grundsatz, nie alleine zu arbeiten. Was für erfahrene Gärtnerinnen und Gärtner eine Selbstverständlichkeit ist, z. B. die Regel, nicht mit dem Rücken zur Leiter abzusteigen oder beim Arbeiten nicht hinauszulehnen, kann gerade für den Lernenden unbekannt sein. Jugendliche verfügen heute oft nicht mehr über dieses Erfahrungswissen und sind aus diesem Grund beim Berufseinstieg besonders gefährdet. Die SUVA lancierte deshalb die Kampagne «Wichtige Regeln, die Leben retten», die den Fokus auf den Lehrbeginn richtete. In der Grünen Branche werden Lernende mit dem «Sicherheitsmeter» von JardinSuisse für die ­Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sensibilisiert. «Mit acht Regeln zum sicheren Arbeitsplatz» ist ein Schulungs- und Begleitungsprojekt, das fester Bestandteil der überbetrieblichen Kurse (üK) ist, das die Lernenden instruiert, informiert un0d zu Botschaftern der Arbeitssicherheit machen soll.

Gerade bei der Arbeit auf der Leiter ist ein Unfall rasch passiert. Zu den grössten Fehlern zählen für den Verwendungszweck falsch ausgewählte Leitern, zu kurze Leitern, mangelnde Standsicherheit, Verlust des Gleichgewichts bei seitlichem Hinauslehen oder Abrutschen durch falsches Schuhwerk. Die Unfallstatistik Schweiz weist im jährlichen Durchschnitt von 2009 bis 2013 über alle Branchen gesehen 862 schwere Berufsunfälle aus, die durch bewegliche Trittleitern verursacht worden sind sowie 749 schwere Unfälle durch Leitern im Allgemeinen.

Das Fokusthema zum sicheren Umgang mit Leitern ist der Auftakt einer losen
Folge von Artikeln zur Arbeitssicherheit in diesem Jahr. Bei der Arbeitssicherheit fliessen Materialkunde, technisches Know-how und Verhaltensregeln ineinander. Angesichts der Breite des Tätigkeitsgebietes im GaLaBau ist Arbeitssicherheit eine echte Herausforderung für jeden einzelnen Betrieb. Arbeitssicherheitskultur soll im Kleinstbetrieb ebenso Schule machen wie im Grossbetrieb.

Sicherheitsvorschriften bei der Arbeit auf Bäumen

• Bei Arbeiten auf der Leiter, beispielsweise beim Schneiden von Bäumen, ist ab einer Absturzhöhe von 3 m eine Sicherung mit
Sitz- oder Auffanggurt erforderlich (Absturzhöhe = Standhöhe).
• Wird mit beiden Händen gearbeitet oder muss man sich stark zur Seite neigen, ist unabhängig von der Absturzhöhe eine Sicherung mit Sitz- oder Auffanggurt
erforderlich.
• Die Sicherung kann mit einem verstellbaren Halteseil oder einem Sicherungsseil erfolgen.
• Eine Sicherung mit einem Halteseil direkt an der Leiter ist nur zulässig, wenn die Leiter dafür geeignet und der Leiterkopf am Baum festgebunden ist.
• Der Anschlagpunkt der Sicherung darf nicht überstiegen werden, und das Sicherungs- oder Halteseil soll immer gespannt sein.
• Als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur geeignete und geprüfte Sitz- oder Auffanggurte mit integriertem Haltegurt verwendet werden.
• Arbeiten auf der Leiter sind nur erlaubt, wenn Hilfe im Notfall jederzeit gewährleistet ist.
Quelle: SUVA

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