Laut einer Mitteilung der deutschen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gilt beim Hitzeschutz das TOP-Prinzip. Technische Massnahmen haben Vorrang. Dazu zählen beispielsweise Schattenspender oder klimatisierte Fahrzeugkabinen. Organisatorische Massnahmen umfassen angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Erholungspausen sowie die schrittweise Eingewöhnung neuer Beschäftigter an hohe Temperaturen. Personenbezogene Massnahmen ergänzen das Schutzkonzept. Dazu gehören UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, Sonnenschutzmittel und ausreichendes Trinken.
Wetterprognosen und Hitzewarnungen sollten bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden. Belastende Arbeiten lassen sich möglichst in die kühleren Morgenstunden verlegen. Zusätzliche Pausen im Schatten helfen, den Körper zu entlasten. Kühlwesten oder Kühltücher können die Hitzebelastung verringern. Sie ergänzen technische und organisatorische Schutzmassnahmen, ersetzen diese laut Mitteilung jedoch nicht.
Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit können erste Anzeichen einer Hitzeerkrankung sein. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag gilt: Arbeit sofort einstellen, die betroffene Person kühlen und den Rettungsdienst verständigen. Eine aufmerksame Sicherheitskultur hilft zudem, Warnzeichen frühzeitig zu erkennen.
Hohe Temperaturen lassen sich nicht vermeiden – ihre Auswirkungen jedoch schon. Mit einer vorausschauenden Einsatzplanung und wirksamen Schutzmassnahmen schaffen Betriebe sichere Arbeitsbedingungen, entlasten ihre Beschäftigten und beugen hitzebedingten Ausfällen vor.