Bei Temperaturen über 30 Grad im Schatten steigt besonders bei körperlich anstrengenden Arbeiten im Freien das Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme. Die Suva erinnert Arbeitgebende laut einer Mitteilung deshalb an ihre Pflicht, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen, und wird deren Umsetzung bei Kontrollen verstärkt überprüfen.
Zu den grundlegenden Massnahmen gehören Sonnenschutz, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, ausreichend Trinkwasser, schattige Pausenplätze und leichte Arbeitskleidung. Ab 28 Grad sollten Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe angepasst sowie schwere Tätigkeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden verlegt werden. Zudem sind genügend Trink- und Erholungspausen sicherzustellen.
Bei Temperaturen über 33 Grad empfiehlt die Suva, sehr schwere Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren, Mitarbeitende zwischen heissen und kühleren Arbeitsplätzen rotieren zu lassen und zusätzliche Pausen an schattigen Orten einzulegen.
Die Massnahmen sollen Hitzeschäden wie Sonnenstich, Hitzekrämpfe oder Hitzschlag verhindern. Besonders gefährdet sind Personen, die schwere körperliche Arbeiten im Freien ausführen. Die Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem SECO präzisiert.