Hornbach soll den Gemeinen Bocksdorn (Lycium barbarum), das Goldglöckchen (Forsythia), den Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) und die Apfelrose (Rosa Rugosa) online als Naturschutz- und Vogelschutzhecken sowie als «heimisch und ideal für Insekten und Vögel» verkauft haben. Damit habe die Baumarktkette ihre Kundinnen und Kunden in die Irre geführt, weil drei dieser Pflanzen sogar als potenziell invasiv eingestuft werden, so der Vorwurf der Verbraucherzentrale Sachsen. Da die Baumarktkette sich geweigert habe, eine Unterlassungserklärung abzugeben, habe die Verbraucherzentrale Sachsen nun ein Klageverfahren eingeleitet.
Die Baumarktkette soll verschiedene potenziell invasive Pflanzen als «heimisch» verkauft haben. Symbolbild einer Filiale. Bild: Hornbach Holding
Neophyten als Naturschutzhecke verkauft: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Hornbach wegen «Greenwashing»
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