Laut Medienmitteilung der Unia werden die Mindestlöhne in zwei Schritten um bis zu 900 Franken pro Monat angehoben. Künftig liegen die Mindestlöhne für einen ungelernten Gartenarbeiter bei 4200 Franken und diejenigen für einen gelernten Gartenbauer mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung bei 5100 Franken. Damit konnten die Streikenden ihr Ziel, mit den Mindestlöhnen in den kantonalen, allgemeingültigen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) in Genf und Basel von 4400 Franken gleichzuziehen, fast erreichen.
Die Streikenden und die Unia zeigen sich erfreut, dass es viele Arbeitgeber gibt, die eine Vorbildfunktion einnehmen würden. Nun sei die öffentliche Hand gefordert. Mit einer am Dienstag lancierten Petition riefen die Schaffhauser Gartenbauer den Kanton und seine Gemeinden dazu auf, bei Aufträgen der öffentlichen Hand nur noch Firmen zu wählen, die die Vereinbarung zu «existenzsichernden Löhnen» unterschrieben haben.
Wie der Unternehmerverband JardinSuisse in seiner Medienmitteilung betont, ist von dieser vereinbarten Mindestlohnregelung nur eine Minderheit betroffen, neun, von insgesamt 40 Betrieben im Kanton Schaffhausen. JardinSuisse verurteilt das Vorgehen der Unia aufs Schärfste, die bestehende Sozialpartnerschaft mit Grüne Berufe Schweiz (GBS) zu sprengen.