Laut Mitteilung des EPSD gelangte der gefürchtete Quarantäneorganismus, der über 200 Pflanzenarten befallen kann, zwischen 2015 und 2016 über den internationalen Pflanzenhandel mit kontaminierten Rosenjungpflanzen aus den Niederlanden in die Schweiz und weitere europäischen Länder. Nach aktuellem Stand beschränkt sich das Auftreten von Ralstonia solanacearum auf Rosenpflanzen. Bis vor Kurzem galten Rosenpflanzen noch nicht als Wirtspflanzen. Das Risiko einer Verschleppung sei daher weder für den zuständigen Pflanzenschutzdienst noch für die betroffenen Gärtnereien vorhersehbar gewesen, teilt die EPSD mit. Der Befund wird dadurch erschwert, dass die Rosenpflanzen trotz Befall mit dem gefährlichen Krankheitserreger bislang keine Symptome zeigen. Die Virulenz des Bakteriums auf andere Wirtspflanzen (Tomaten) wurde mithilfe von Biotests im Hochsicherheitslabor der WSL in Birmensdorf bestätigt.
Die Folgen für die betroffenen Betriebe sind weitreichend. Bei einem nachgewiesenen Befall mit Ralstonia solanacearum müssen die Pflanzen mitsamt Substrat fachgerecht vernichtet werden. Potenziell kontaminierte Böden, Bewässerungssysteme, Werkzeuge und Kleider müssen dekontaminiert oder fachgerecht entsorgt werden. Pflanzen, die über das Bewässerungssystem mit nachweislich befallenen Pflanzen in Verbindung stehen, müssen ebenfalls vorsorglich vernichtet werden.
Gemäss den Angaben des holländischen Pflanzenschutzdienstes gegenüber der EPSD wurden sämtliche vom Befall betroffenen Gewächshäuser der Vermehrungsbetriebe amtlichen Bekämpfungsmassnahmen unterstellt und saniert und weiterhin amtlich überwacht. Angeraten wird bei der Bestellung von Rosenjungpflanzen vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung zur einwandfreien phytosanitären Qualität des Pflanzenmaterials zu fordern. Einzufordern ist zudem die Gewähr über die Durchführung von Kontrollen und Einhaltung von Hygienemassnahmen.