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Für den Arbeitsschutz auf Baustellen gelten neue Regeln. Die Bauarbeitenverordnung wurde einer Totalrevision unterzogen. Bild: suva

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Neue Bauarbeitenverordnung 2022

Am 1. Januar 2022 ist die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft getreten. Die BauAV regelt den Gesundheitsschutz für alle Bauarbeiten. JardinSuisse hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder die Neuerungen für die Grünen Branche zusammengefasst. 

In den Geltungsbereich der BauAV fallen die folgenden Arbeiten: Erstellung, Instandstellung, Änderung, Unterhalt, Kontrolle, Rückbau und Abbruch von Bauwerken, einschliesslich der vorbereitenden und abschliessenden Arbeiten. Vom Geltungsbereich der BauAV ausgenommen sind sämtliche Gartenunterhaltsarbeiten, die nicht an Bauwerke gebunden sind. Das Arbeiten mit Leitern wurde in der neuen BauAV eingeschränkt. Laut Mitteilung von JardinSuisse sind Arbeiten an Bäumen nicht im Geltungsbereich der BauAV und können weiterhin mit Leitern ausgeführt werden. Dach- und Gebäudebegrünungen hingegen fallen in den Geltungsbereich der BauAV. Hierfür ist ein schriftliches, objektspezifisches Sicherheitskonzept vorzulegen, wie es die BauAV neu vorsieht.

Schriftliches Sicherheitskonzept als wesentliche Neuerung
Schon die vorgängige BauAV verlangte, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Neu ist dies nach der BauAV 2022 auch mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren. Generell muss das Sicherheitskonzept vor Baubeginn vorliegen und die anschliessende Instruktion der Mitarbeitenden schriftlich dokumentiert werden. Die Branchenlösung JardinTOP stellt den Mitgliedern digitale Dokumente zur Verfügung. Die baustellenspezifischen Notfallorganisationen können auf das Smartphone der Mitarbeitenden übertragen werden.

Ein zentraler Punkt der Arbeitssicherheit auf Baustellen ist der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Transportfahrzeugen und Baumaschinen, der generell zu vermeiden ist. Kann der Aufenthalt nicht ausgeschlossen werden, ist der Gefahrenbereich zu überwachen. Bei unvermeidlichen Arbeiten im Gefahrenbereich wie z. B. dem Versetzen von Blockstufen mit einem Raupenbagger ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben. Weiter muss der Sichtkontakt zur Person im Gefahrenbereich durch den Baugeräteführer gewährleistet sein.
Neu sind die Schutzmassnahmen bei Arbeiten mit Sonne, Hitze und Kälte der Mitarbeitenden in der BauAV verankert. 

Das Wichtigste in Kürze zur BauAV ist auf der der Website der suva zu finden.

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