Der Mindestlohn für Mitarbeitende mit drei Jahren Berufserfahrung beträgt im Garten- und Landschaftsbau 4650 Franken, in Baumschulen 4350 Franken und in Produktionsbetrieben sowie in Betrieben des Gärtnerischen Detailhandels 4200 Franken. Ein 13. Monatslohn ist im Gesamtarbeitsvertrag fixiert. Die Sozialpartner einigten sich zudem auf eine Erhöhung der Lohnsumme um ein Prozent, die sich aus den erhöhten Mindestlöhnen sowie individuellen Lohnanpassungen zusammensetzt. Laut Mitteilung wurden bewusst Mindest- und nicht Marktlöhne verhandelt. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie Schaffhausen, die einen eigenen regionalen GAV haben.
Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit mehr als 10000 Mitarbeitenden.