Weil mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen nicht angemessen auf die pflanzengesundheitlichen Herausforderungen reagiert werden konnte, hat der Bundesrat im letzten Herbst die neue Pflanzengesundheitsverordnung verabschiedet. Mit den zusätzlichen Stellen wird der Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) die in der Verordnung vorgesehene Intensivierung bei den Einfuhrkontrollen und bei der Überwachung der Pflanzenproduktion respektive dem Handel sicherstellen können. Damit soll der Einschleppung neuer Krankheitserreger und Schädlinge besser vorgebeugt werden.
Die Intensivierung ist auch notwendig, damit das sektorale Abkommen im Bereich der Pflanzengesundheit im Rahmen des Agrarabkommens mit der EU eingehalten werden kann. In der EU wurde bereits 2016 eine neue Pflanzengesundheitsverordnung erlassen, die am 14. Dezember 2019 in Kraft treten wird. Einheitliche Pflanzengesundheitssysteme der Schweiz und der EU sind auch die Grundlage für den gemeinsamen phytosanitären Raum, der den ungehinderten Austausch von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU gewährleistet.
Quelle: admin.ch
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