Laut SGB tolerieren zahlreiche Kantone für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde laut Medienmitteilung bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. «Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher», erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart an der Medienkonferenz. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, müsse rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden. Besonders häufig zu Lohndumping komme bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häuften sich krasse Missbräuche, schreibt der SGB «Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen», sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur sokönne sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden. UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti doppelte nach: «Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung».
Lohndumping im Gartenbau – die Gewerkschaften machen mobil.
Lohndumping am Beispiel des Gartenbaus
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