Die Gemeinde Thalwil rief diesen Sommer ihre Bürger mit einer Eintauschaktion dazu auf, Neophyten, darunter auch den Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), aus ihren Grundstücken zu verbannen. Verzeichnet wurden 134 Einsendungen. Gemeindepräsident Mark Fankhäuser beklagte in der SRF-Sendung Kassensturz vom 10. Oktober den Widerspruch, dass mit öffentlichen Mitteln invasive Pflanzen bekämpft werden, gleichzeitig aber die Bestrebungen vom Handel unterlaufen würden durch die Discountangebote der beliebten immergrünen Heckenpflanze.
Kirschlorbeer verbreitet sich, indem Vögel die Beeren fressen und die Kerne ausscheiden. Kirschlorbeersträucher, die sich in Waldstücken angesiedelt haben, müssten teils mit dem Bagger ausgerissen werden, erklärt der Gemeindegärtner von Thalwil Anton Kryenbühl im Beitrag von Kassensturz. Ob der auf den Pflanzenetiketten gedruckte Warnhinweis und die Pflegeanleitung für den Rückschnitt, ausreichen, um die weitere Auswilderung der Trockenheit und Schatten verträglichen, überaus wuchsstarken Pflanzenart zu verhindern, steht zur Prüfung. Seit Herbst 2008 ist in der Schweiz der Umgang mit invasiven Neophyten gesetzlich geregelt. Es gibt 18 verbotene Pflanzen. Gut möglich, schlussfolgert der Kassensturz, dass nach der Revision der Freisetzungsverordnung der Kirschlorbeer zu den Arten zählen wird, für die ein Umgangsverbot gilt. JardinSuisse empfiehlt im Kassensturz-Beitrag auf alternative Pflanzenarten zu setzen. wab