Die UREK-S hat diese Woche dem Bundesbeschluss, die Europäische Landschaftskonvention zu genehmigen, ohne Gegenstimmen zugestimmt. Die Kommission möchte mit diesem Entscheid die Vorbildrolle der Schweiz bei der Entstehung der Konvention bestätigen und die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Landschaften fördern. Die Schweiz gehörte zu den 19 Staaten, welche im Jahr 2000 die Landschaftskonvention in Florenz unterzeichneten. Trotz dieser prominenten Rolle der Schweiz wurde die Europäische Landschaftskonvention von der Schweiz bislang nicht ratifiziert. Deshalb steht die Schweiz heute gegenüber den 33 Mitgliedsstaaten des Europarates, welche die Landschaftskonvention bereits ratifiziert haben, ziemlich isoliert da.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) begrüsst den Entscheid der UREK-S. Die Landschaftskonvention bringe für die Schweiz eine Bestätigung, aber auch Verpflichtung, sich auch national für die Erhaltung und nachhaltige Landschaftsentwicklung einzusetzen, schreibt sie. Die Konvention stärkt nach Meinung der SL die bisherige Landschaftspolitik des Bundes. Darüber hinaus unterstütze die Konvention die nötigen künftigen Massnahmen zum Schutze und zur Pflege der auch in der Schweiz weiterhin stark unter Druck geratenen Landschaften.