Die Mindestlöhne erhöhen sich im Garten- und Landschaftsbau monatlich um Fr. 130.– bis zu Fr. 400.–. Fachkräfte erhalten nach dem Erlangen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses EFZ mindestens Fr. 4300.– (plus Fr. 280.–), mit drei Jahren Berufserfahrung steigt der Mindestlohn auf Fr. 4500.– (plus Fr. 280.–). Ein Plus von monatlich Fr. 130.– wurde für Obergärtner im Garten- und Landschaftsbau ausgehandelt. Neu beträgt der Mindestlohn Fr. 4900.–.
Mit einer Erhöhung von Fr. 400.– am deutlichsten fällt die Anhebung für Garten- und Landschaftsbauer mit eidg. Berufsattetst EBA aus. Der Mindestlohn beläuft sich neu auf Fr. 4000.–. Auf gleichem Niveau wie 2013 bleibt der Mindestlohn von Fr. 3450.– für Ungelernte mit Erfahrung. Alle genannten Mindestlöhne werden 13 Mal ausbezahlt.
Die deutlich geringere Lohnanhebung in den Bereichen Baumschulen, zwischen Fr. 100.- und Fr. 180.–, sowie Produktion/Endverkauf, zwischen Fr. 50.- und Fr. 250.-, wird durch die wirtschaftlich schwierige Situation vieler Betriebe begründet, die durch Umsatzeinbussen in Höhe von bis zu 40 % dieses Frühjahr entstanden ist.
GBS und JardinSuisse empfehlen den Betrieben zusätzlich, trotz der negativen Teuerung, die Lohnsumme im Garten- und Landschaftsbau um 0,8 % anzuheben sowie in Zierpflanzenbetrieben und Baumschulen um 0,5 %.
Diese Vereinbarungen für die Mindestlöhne 2014 sind Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrags für die Grüne Branche. Der GAV gilt für die Mitgliedsbetriebe von Jardin Suisse in der deutschen Schweiz, ausser in den Kantonen Baselstadt und Baselland, die über einen eigenen GAV verfügen. Rund 1300 Betriebe mit 10 000 Mitarbeitenden sind dem GAV angeschlossen.
Höhere Mindestlöhne für 2014 in der Grünen Branche ausgehandelt
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