Die Geschichte ist komplex: Seit Jahren arbeiteten die Vertreter der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden an einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche im Kanton Schaffhausen. Dieser wurde vor einem Jahr von der Schaffhauser Regierung bewilligt, sie verlangt allerdings, dass die Vertragspartner «Grüne Berufe Schweiz» und «JardinSuisse» auch noch die Gewerkschaft Unia als vollwertige Vertragspartnerin mit ins Boot holten. Dies sollte innerhalb eines Jahres bis Ende Juli 2019 geschehen. Die Arbeitgebenden weigerten sich jedoch, mit der Unia zusammenzuarbeiten, und reichten Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen ein. Das Gericht hat nun noch nicht in der Sache entschieden, wohl aber der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährt. Somit gilt die Allgemeinverbindlichkeit sicher bis Ende 2019. Die Präsidentin von Grüne Berufe Schweiz, Barbara Jörg, zeigt sich erfreut über den Beschluss des Schaffhauser Gerichtes: «Das ist für uns ein gutes Signal und wir haben bereits die Lohnverhandlungen für das Jahr 2020 abgeschlossen.»

Für die Gärtner im Kanton Schaffhausen gilt der GAV sicher noch bis mindestens Ende Jahr. Symbolbild: Germans Alenins/Pixabay
GAV für Schaffhauser Gärtner bleibt vorderhand bestehen
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