Darstellung auf der Website: Für rot markierte Arten gilt das Umgangsverbot, für orange gekennzeichnete Pflanzenarten das Inverkehrbringungsverbot. Quelle: Screenshot/Website

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Aktualisierte Website: «Invasive Neophyten: Verbotene Pflanzen»

JardinSuisse hat die Website über invasive Neophyten entsprechend der neuen Freisetzungsverordnung des Bundesamts für Umwelt aktualisiert. Die Änderungen sind bereits am 1. September 2024 in Kraft getreten.

Neu sind die Pflanzenarten auf der Website sortiert nach Umgangsverbot (Anhang 2.1) und Inverkehrbringungsverbot (Anhang 2.2). Betroffen sind 48 Pflanzenarten. Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) enthält Pflanzen, die für den direkten Umgang in der Umwelt verboten sind. Insgesamt 24 Pflanzenarten von Ambrosia spp. über Humulus japonicus und Rhus typhina bis Solidago supp. stehen auf der Liste für das Umgangsverbot. Für all diese 24 Pflanzenarten gilt ein Abgabeverbot. Untersagt sind sämtliche Tätigkeiten wie das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren und Verändern. Einzig die Bekämpfung ist erlaubt, also das Ausreissen, Ausbaggern, Schneiden von Blütenständen und der Transport zur Entsorgung.

Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung des BAFU enthält Pflanzen, die für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verboten sind. Es gilt ein Abgabeverbot an Dritte. Die Pflege dieser Pflanzenarten bei Privatpersonen im Kundengarten bleibt beim Inverkehrverbringungsverbot erlaubt. Nach wie vor möglich ist die fachgerechte Überwinterung im Gewächshaus. Fachgerecht bedeutet z. B. bei der Hanfpalme (Trachycarpus fortunei), dass sämtliche Blüten und Früchte vor der Überwinterung entfernt werden. Auf dieser Liste stehen ebenfalls 24 Pflanzenarten: von Acacia dealbata über Aster novi-belgii, Aster parviflorus, Buddleja davidii, Cotoneaster horizontalis, Prunus laurocerasus oder Pennisetum setaceum finden sich zahlreiche gängige Gartenpflanzen auf der Liste.

Wichtig zu wissen ist, dass es für bestehende Pflanzenarten aus beiden Kategorien in Gärten keine Bekämpfungspflicht gibt. Der Import dieser Pflanzenarten ist auch für Privatpersonen verboten. Zudem bleibt die Informationspflicht bei den nicht geänderten Artikeln der Freisetzungsverordnung (SR 814.911 vom 10.9.2008) weiterhin in Kraft. JardinSuisse empfiehlt deshalb, Pflanzen mit invasivem Potenzial, wie bisher, mit der «Etikette für invasive Neophyten» zu kennzeichnen.

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Schweizer Baumtagung 2025
Casino de Montbenon, Lausanne

Die Stadt Lausanne veranstaltet in Zusammenarbeit mit der VSSG-Arbeitsgruppe «Bäume» der Vereinigung Schweizer Gartenbauämter und Stadtgärtnereien (VSSG) die Schweizer Baumtagung 2025 – Baumbestand, unterirdische Infrastruktur, Wurzeln und Klima. Preise der Tagung (inklusive Mahlzeiten): Mitglieder VSSG und BSB: Fr. 240.–, Studierende: Fr. 190.–, Nicht-Mitglieder: Fr. 290.–. Anmeldung (bis 15. Oktober 2025) an: Geschäftsstelle der VSSG, Stephanie Perrochet, info@vssg.ch

07.11.2025
Fachbewilligung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Zweitägiger Praxiskurs in den Bereichen Sportanlagen, Umgebung von Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bauten sowie Bahnanlagen zur Vorbereitung auf die Fachbewilligungsprüfung. Prüfung: 18. Dezember 2025. Kurskosten: Fr. 650.–, Prüfungsgebühr: Fr. 250..
Anmeldung drei Wochen vor Kursbeginn: ekoehler@sanu.ch

13.11.2025 00:01  –  14.11.2025 00:00
Erholungswälder
OST, Campus Rapperswil-Jona

Mit dem Weiterbildungskurs werden Kompetenzen zur Konzeptionierung und Gestaltung von Erholungswäldern und zu einer Waldbewirtschaftung im Fokus der Erholungsnutzung und des Naturerlebnisses erworben. Vertieft behandelt werden die Aspekte Waldästhetik, Umweltpsychologie, Erholungsinfrastruktur, Orientierung und Besucherlenkung, Freiraum- und Erholungsplanung, Planungsprozesse, Bedürfnisse, Partizipation, Synergien und Konflikte mit anderen Waldnutzungen, sowie rechtliche und ökonomische Aspekte des Erholungswaldes. 
Acht Präsenztage, jeweils Freitag und Samstag, verteilt auf vier Module. Die Kurskosten belaufen sich auf Fr. 2500.-.
Informationen und Anmeldung (bis 13. September 2025).

14.11.2025

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