Die Lohnanpassung erfolgt per 1. Januar 2017. Der Gärtnermeisterverband beider Basel (GmbB) und die Grünen Berufe Schweiz Sektion Nordwestschweiz (GBS), haben sich im Weiteren darauf geeinigt, die Gesamtlohnsumme aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmer um 0,5 Prozent zu erhöhen. Die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme wird individuell verteilt. Die Sozialpartner empfehlen, insbesondere die Arbeitnehmer mit tieferen Einkommen zu berücksichtigen.
Wie die Partitätische Regionalkommission Gärtner BS/BL mitteilt, wird bei den Betrieben anderer gärtnerischer Fachrichtungen das Verhandlungsergebnis von JardinSuisse übernommen (siehe Link).