Der deutsche Zentralverband Gartenbau kritisiert das Vorgehen und den Beschluss der Kommission. Bisher fehle ein Rechtsakt, der einheitliche Kriterien zur Einstufung einer Art als invasiv auf EU-Ebene definiert, dennoch sei nun eine erste Liste in Kraft. Gartenbauliche Kulturen sind laut ZVG derzeit nicht betroffen, doch ist eine Erweiterung der Liste denkbar. Der ZVG schliesst nicht aus, dass zukünftig Arten aus dem gartenbaulichen Sortiment ebenfalls gelistet werden. Derzeit ist unter anderem Acer negundo (Eschen-Ahorn) in der Diskussion. Sobald eine Art in die Liste aufgenommen wird, darf diese weder gehandelt bzw. verkauft noch produziert werden.
Siegfried Dann, Vorsitzender des ZVG-Umweltausschusses, zeigt sich besorgt: «Wie im Pflanzenschutz müssen auch bei invasiven Arten wissenschaftliche Kriterien und Bewertungen Grundlage für Entscheidungen auf EU-Ebene sein. Für die nun angenommene Liste gibt es bisher keine einheitlichen, europäischen Bewertungskriterien. Auch das Prinzip der Prävention, welches die EU-Verordnung zu invasiven Arten vorschreibt, wird mit dieser Liste unterlaufen. Es sind Arten gelistet, die in der Union bereits weit verbreitet sind. Dieses Vorgehen der EU-Kommission entzieht sich meinem Verständnis.»