Ein Lernender, der nur den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung bestanden hatte, wurde – ohne schriftliche Vereinbarung – weiterbeschäftigt. Dadurch sollte ihm die Nachprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden. Die Vertreter des Lernenden verlangten für diese Zeit den gesamtarbeitsvertraglich für eine Fachkraft festgelegten Mindestlohn. Die Lehrfirma war damit nicht einverstanden, da es sich ihrer Ansicht nach um eine Verlängerung des Lehrvertrages und nicht um einen Arbeitsvertrag handelte. Das Bundesgericht stützte die Auffassung, dass in diesem Falle eine gültige Verlängerung des Lehrvertrages bestand und entschied zugunsten der Lehrfirma.
Ende der Lehrzeit – Weiterbeschäftigung?
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Kamelien- und Magnolienblüte
Parco Botanico Gambarogno, San Nazzaro TI
Öffnungszeiten: täglich (auch Feiertage) von 9 bis 18 Uhr. Eintritt: Fr. 8.–. Weitere Infos: parcobotanicogambarogno.ch.
15.03.2024
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30.04.2024
Die Siedlung als Landschaft
Ziel des Seminars von EspaceSuisse ist es, den Teilnehmenden Argumente, Beispiele und Kompetenzen für ihre Freiraumplanung mitzugeben. Sie werden ermuntert, Freiraumqualitäten zu fordern und zu fördern. Dazu werden in Referaten von Landschafts- und Planungsfachleuten sowie auf einem Rundgang durch Aarau Antworten gesucht und diskutiert.
Ort: Naturama, Aarau
Kosten: ab Fr. 350.–.
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23.04.2024 08:30
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Region Zürich
Schulanlagen Gotthelfstrasse
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