[[{"type":"media","view_mode":"media_preview","fid":"12568","attributes":{"alt":"","class":"media-image","height":"180","style":"line-height: 1.538em;","typeof":"foaf:Image","width":"180"}}]]dergartenbau: Weshalb wurde die Vertragsdauer auf vier Jahre ausgedehnt?
Carlo Vercelli: Die Geltungsdauer eines GAV wird durch die Sozialpartner bestimmt. So hat der GAV der Gipser z. B. eine Dauer von vier Jahren, der des Metallgewerbes fünf Jahre. Wir waren der Meinung, dass die im neu ausgehandelten Vertrag festgeschriebenen Grundsätze über vier Jahre Bestand haben. Mindestlöhne und Spesen werden aber weiterhin jährlich verhandelt.
dergartenbau: Die Fachrichtung Produktion wird arbeitsrechtlich wie die Landwirtschaft behandelt. Dies kommt auch im GAV zum Ausdruck. Können Sie dies erläutern?
C. Vercelli: Die gärtnerische Produktion gehört wie die Landwirtschaft zur Urproduktion. Die Urproduktion untersteht nicht dem Arbeitsgesetz. Der gärtnerische Gesamtarbeitsvertrag schliesst alle Fachrichtungen ein. Dies ist seit dem ersten Gesamtarbeitsvertrag so, den die Vorgängerorganisationen der Grünen Berufe Schweiz und von JardinSuisse bereits im Jahr 1948 abgeschlossen haben. Damit sind die Arbeitnehmenden der gärtnerischen Produzenten gegenüber denjenigen in der Landwirtschaft sehr viel besser gestellt. Viele Parameter können in allen Fachrichtungen gleich gestaltet werden. Einige müssen aufgrund der verschiedenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Marktsituation der Fachrichtungen unterschiedlich festgelegt werden. Unser Sozialpartner kennt die Branche und weiss, dass dies eine Notwendigkeit ist, um die Arbeitsplätze zu sichern.
dergartenbau: Ist ein gemeinsamer GAV noch haltbar angesichts der Lohnschere und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung? Droht gar eine Abspaltung der Fachrichtung Produktion zum GAV in der Landwirtschaft? Welche Konsequenzen hätte dies, namentlich in Bezug auf die Einführung eines allgemeinverbindlichen GAV?
C. Vercelli: Die Sozialpartner wollen die Gärtner zusammenhalten. Im Zentrum aller Fachrichtungen steht die Pflanze. Solange die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Fachrichtungen berücksichtigt werden kann, wird die Gärtnerbranche bezüglich GAV geeint bleiben. Ein allgemeinverbindlicher GAV ist für die gärtnerische Produktion vorerst kein Thema.
dergartenbau: Eine besondere Regelung im GalaBau ist die Reisezeit vom Werkhof zum Arbeitsort und zurück. Sie muss laut GAV der Grünen Branche nicht vollumfänglich vergütet werden. Wie lässt sich dies rechtfertigen?
C. Vercelli: Diese Regelung ist nicht neu und auch nicht so besonders. Auch der Landesmantelvertrag des Baugewerbes enthält eine solche Regelung. Hier gilt es zu bedenken, dass es Betriebe gibt, die auf jede Baustelle weite Anfahrtswege haben, ich denke da zum Beispiel an Bergregionen. Da scheint eine unbezahlte Fahrzeit von 15 Minuten pro Weg akzeptabel.