Für die Erstellung von Bahntrassees und Strassen sind grosse Mengen an so genannten Hartgesteinen nötig. Doch deren Abbau steht häufig in Konflikt mit dem Landschaftsschutz. Um diese gegensätzlichen Interessen langfristig zu lösen, wurde eine Projektgruppe gegründet, in der Vertreter aus Wirtschaft, öffentlicher Hand und Umweltverbänden Einsitz nahmen (vgl. Kasten). Die Projektgruppe evaluierte 34 Gebiete nach geologischen, ökonomischen und Umweltkriterien. Damit wurde die grundsätzliche Machbarkeit von Hartsteinbrüchen für die nationale Versorgung beurteilt.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es sich gegenwärtig nur in drei Gebieten in den Kantonen Bern und Uri lohnen würde, ein entsprechendes Vorhaben zu planen. Die bestehenden Hartsteinbrüche, die ausserhalb der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) liegen, dürften zusammen mit den drei neuen Gebieten maximal einen Anteil von rund 60 Prozent der künftigen Hartgesteinsversorgung leisten. Der Rest wird weiterhin aus BLN-Gebieten stammen. Das Ziel, die Interessen des Landschaftsschutzes und die nationale Versorgung von Hartgesteinen langfristig zu entflechten, wird damit nur teilweise erreicht.
Anlass der Studie war ein Entscheid des Bundesgerichts gewesen. Dieses hatte in einem Urteil (Steinbruch Arvel, Entscheid 1A.25/2006 und 1P.69/2006 vom 13.3.2007) eine übergeordnete Planung gefordert, bevor auf Abbauvorhaben in BLN-Gebieten überhaupt eingetreten werden kann. So muss unter anderem aufgezeigt werden, dass keine Alternativen für einen Hartsteinbruch ausserhalb der BLN vorhanden sind. Zuständig für die Planung von Abbaugebieten sind jedoch die Kantone. Aus diesem Grund wurde beschlossen, auf gesamtschweizerischer Ebene eine Studie in Auftrag zu geben, an der die massgeblichen Bundesstellen, die Kantone, die Unternehmungen und weitere Akteure beteiligt sind.
Die Kantone setzen nun die Ergebnisse der Studie auf freiwilliger Basis mit ihren Planungsinstrumenten um, insbesondere mit dem kantonalen Richtplan. Dies schafft die notwendige Rechtssicherheit für die interessierten Firmen, die damit entsprechende Planungen in Angriff nehmen können. Die bestehenden ordentlichen Bewilligungsverfahren werden damit aber nicht ersetzt.
Abbau von Hartgestein – Konflikt mit Landschaftsschutz bleibt
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