In Kloten ist am 20. Juni der erste Japankäfer im Jahr 2024 in einer Überwachungsfalle gefunden worden. Mit dem Beginn der Flugzeit des gebietsfremden Schädlings gilt in der Stadt Kloten deshalb ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Kompost, kein Bodenmaterial sowie kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die umliegende Pufferzone (siehe Bildstrecke).
Die Pufferzone umfasst das gesamte Gebiet oder Teile folgender Gemeinden: Bachenbülach, Bassersdorf, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel, Zürich.
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Der Käferflug hat begonnen – ab sofort gelten zusätzliche Massnahmen. | Bild: L. Saunders, Unsplash
Im Befallsherd (rot, Gebiet der Stadt Kloten) und der Pufferzone (blau, 7 km Umkreis vom Fundort) wurden Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt und umgesetzt. | Karte: Kt. ZH
Der Flug des Japankäfers hat begonnen – erste Einschränkungen um Kloten
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