Das Brandschutzmerkblatt enthält Vorschläge zur baulichen und organisatorischen Umsetzung von Gebäudebegrünungen im Hinblick auf die brandschutzspezifischen Anforderungen. Einzelne kleine Pflanzen gelten nicht als Gebäudebegrünung im Sinne dieses Merkblatts.
Das Brandschutzmerkblatt wurde durch die Technische Kommission der VKF am 13. Dezember 2023 genehmigt und gilt seit 1. Januar 2024.
Download des Merkblattes
Brandschutzvorschriften für Gebäudebegrünungen
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