Die Ullmann AG hat in enger Abstimmung mit der Wacker Neuson AG gegen das von der Suva verfügte Vertriebsverbot ab dem 1. Januar 2016 Beschwerde erhoben. Aufgrund dieses Gerichtsbeschlusses können die SWE auch über den 31. Dezember 2015 hinaus vertrieben und in Verkehr gesetzt werden.
Das von der Suva erklärte Verwendungsverbot für SWE ab dem 1. Januar 2020 sei nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gewesen, da eine Verfügung von der Suva bislang nicht erlassen worden sei. Wie Wacker Neuson mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch gestützt auf Art. 19 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse festgehalten, dass es Vollzugsorganen verboten ist, Massnahmen anzuordnen, die eine nachträgliche bauliche Änderung rechtmässig in Verkehr gebrachter Produkte erfordern würden. Die Ullmann AG sei deshalb zuversichtlich, dass ein allfällig von der Suva verfügtes Verwendungsverbot für SWE nicht rechtsbeständig wäre.wab
Schnellwechseleinrichtungen – Verbot gegenüber der Ullmann AG aufgehoben
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