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Umgehend aufgeschaltet: die Kundeninfo der Ernst Meier AG. Screenshot

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Notstand – Läden müssen geschlossen bleiben

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» erklärt und drastische Massnahmen verhängt. Dazu gehört, dass landesweit neben anderen Läden auch Blumenfachgeschäfte, Endverkaufsgärtnereien, Gartencenter, Baumärkte und Märkte bis 19. April 2020 geschlossen bleiben müssen.

Für den gärtnerischen Fachhandel, aber auch für die Produktion bedeutet diese Massnahme einen K. O.-Schlag. Der Zeitpunkt könnte schlimmer nicht sein. Jetzt, wo die Saison beginnt, in der umsatzstärksten Phase des Jahres, den Laden dichtmachen, ist der absolute Worst Case. Wohin mit den Frühjahrsblühern? Woher kommt das Geld? Fragen über Fragen. Auf die Unternehmen kommt eine riesengrosse Herausforderung zu. An der Medienkonferenz versicherte der Bundesrat zwar, der Wirtschaft zu helfen. Neben den am 13. März 2020 in Aussicht gestellten 10 Milliarden Franken dürften künftig weitere Beiträge gesprochen werden. Wie und welche Unternehmen diese Hilfe beanspruchen können, ist aber noch nicht bekannt.

Als erstes Gartencenter in der Schweiz reagierte die Ernst Meier AG in Dürnten auf die neue Entwicklung. «Gartencenter ab Dienstag, 17. März geschlossen» verkündete die Webseite bereits kurz nach der Bekanntgabe der Massnahmen. Bestellungen seien jederzeit per E-Mail möglich oder notfalls per Telefon. Die Lieferung erfolge per Post oder durch den hauseigenen Lieferservice. Andere Gartencenter schalteten im Laufe des Abends ähnliche Meldungen auf. Wyss weist die Kundschaft auf seinen Online-Shop hin. Zulauf erklärt: «Wir sind in Abklärung, ob Produkte des gärtnerischen Grundbedarfs weiterhin verkauft werden dürfen, da diese der Selbstversorgung dienen. In diesem Falle werden wir unsere Kundschaft über die (teilweise) Wiedereröffnung des Gartencenters informieren.»

Auch in Deutschland soll ein Grossteil der Geschäfte geschlossen werden, wie die «Welt» berichtet. Ausdrücklich davon ausgenommen sind u.a. aber Gartenbaumärkte und Wochenmärkte. Auflagen sollen dafür sorgen, dass sich vor den Geschäften möglichst keine Warteschlangen bilden.

 

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  • Ulrich Naef 10.04.2020, 13:49
    Schliessung ist total daneben. Tabakläden die auch noch Spirituosen verkaufen dürfen offen halten. Für das BAG ist anscheinend Alkoholismus zu fördern und Schaps ein Lebensmittel. Freundlichen Gruss.

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