Der Mindestlohn für Landschaftsgärtner mit drei Jahren Berufserfahrung wurde für 2018 um 50 Franken angehoben und beträgt neu 4700 Franken. Dies gilt auch für Kundengärtner. Ein dreizehnter Monatslohn ist im Gesamtarbeitsvertrag fixiert. Unverändert geblieben für 2018 sind die Mindestlöhne in der Berufssparte der Baumschulen (4350 Franken) sowie in Produktionsbetrieben und Betrieben des Gärtnerischen Detailhandels (4200 Franken). Bewusst würden Mindestlöhne und keine Marktlöhne ausgehandelt, wie dies die Sozialpartner mitteilen. Mit diesen Änderungen werde der eingeschlagene Weg fortgesetzt, die Arbeitsbedingungen entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten weiterzuentwickeln, heisst es weiter in der gemeinsamen Medienmitteilung.
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Schaffhausen, die einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1300 Betrieben mit gegen 10 000 Mitarbeitenden.
Lohnverhandlung folgt den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Berufssparten
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