Nur 1 cm klein ist der

Nur 1 cm klein ist der Falter des Feigen-Spreizflügelfalters.

Solche massiven Schäden

Solche massiven Schäden können die Raupen des Feigen-Spreizflügelfalters an der Feigenpflanze verursachen.

Die gefrässige Raupe mit

Die gefrässige Raupe mit dem schützenden Gespinst.

Beschädigte Frucht.

Beschädigte Frucht.

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Feigenschädling hat sich bei uns etabliert

Schon seit einigen Jahren ist ein neuer Schädling auf den Pflanzen der Fruchtfeigen in der Nordschweiz zu beobachten: der Feigen-Spreizflügelfalter. Ohne Gegenmassnahmen drohen inzwischen erhebliche Schäden an der Delikatessfrucht.

Diesen September, zur Haupterntezeit der Fruchtfeigen, waren sie wieder gut sichtbar, die Schäden, welche die Raupen der kleinen Falter an den Pflanzen und Früchten verursachen. Deutliche Frassspuren und Gespinste mit Kotab­lagerungen an den Feigenblättern sind jeweils oft schon ab Mai sichtbar und zur Fruchtreife hin werden auch die Schäden an den Früchten deutlich. An den Früchten sind es meist einige wenige Millimeter grosse Löcher, die dann faulen, oder die Frucht entwickelt sich nicht normal.

Einwanderer aus dem Süden

Der Schädling heisst Feigen-Spreizflügelfalter (Choreutis nemorana) und stammt aus dem Mittelmeerraum. Der etwa 1 cm kleine Falter ist hellbraun mit weissem Kopf und weissen Beinen. Seine Raupen sind ca. 2 cm lang, hellgrün, schwarz gepunktet und verursachen durch ihren Frass an Blatt und Frucht den Schaden. Im Laufe des Sommers entwickeln sich normalerweise zwei Faltergenerationen. Die Ersteclass="s1">ab Juni /Juli und die zweite ab August, welche dann auch überwintert.

Gegenmassnahmen

Sollen Schäden verhindert werden, so muss vor allem die erste Generation des kleinen Falters ab Mitte Mai bekämpft werden. Eine Möglichkeit ist das Vernichten der Raupen durch regelmässiges Absammeln. Ebenfalls wirksam sind zwei Behandlungen mit einem biologischen Insektizid wie Delfin, im Abstand von gut einer Woche. Wichtig ist dabei, dass mit den Abwehrmassnahmen sofortclass="s5">beim Auftreten der ersten Blattsymp-tome, wie Frassstellen, Skelettfrass, eingerollter Blätter, begonnen wird.

Dass es in der Heimat des Falters praktisch keine nennenswerten Schäden gibt,lässt sich möglicherweise dadurch erklären, dass es in diesen Gebieten natürliche Feinde gibt, die bei uns in der Nordschweiz bisher fehlen.

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«Baumstark in urbanen Lebensräumen» – Erste Schweizer Baumfachtagung
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Erste Schweizer Baumfachtagung konzipiert von der neu gegründeten «Schweizer Fachvereinigung für Baumkontrolleur*innen und Baumsachverständige» (SFBB). Die Tagung beleuchtet die Rolle von Bäumen in Städten und Gemeinden – insbesondere im Kontext des Klimawandels. Hochkarätige Referent*innen aus unterschiedlichen Disziplinen geben Einblick in die Wichtigkeit, Erhaltung und Sicherheit urbaner Bäume. In praxisnahen Workshops am Nachmittag wird das Wissen an konkreten Beispielen vertieft. Kosten: Fr. 250.–.
Organisation: Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich in Partnerschaft mit dem Departement Technische Betriebe Stadtgrün Winterthur. Anmeldung Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich via Bildungszentrum Gärtner 8330 Pfäffikon www.bzg.org

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Schweizer Baumtagung 2025
Casino de Montbenon, Lausanne

Die Stadt Lausanne veranstaltet in Zusammenarbeit mit der VSSG-Arbeitsgruppe «Bäume» der Vereinigung Schweizer Gartenbauämter und Stadtgärtnereien (VSSG) die Schweizer Baumtagung 2025 – Baumbestand, unterirdische Infrastruktur, Wurzeln und Klima. Preise der Tagung (inklusive Mahlzeiten): Mitglieder VSSG und BSB: Fr. 240.–, Studierende: Fr. 190.–, Nicht-Mitglieder: Fr. 290.–. Anmeldung (bis 15. Oktober 2025) an: Geschäftsstelle der VSSG, Stephanie Perrochet, info@vssg.ch

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Fachbewilligung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Zweitägiger Praxiskurs in den Bereichen Sportanlagen, Umgebung von Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Bauten sowie Bahnanlagen zur Vorbereitung auf die Fachbewilligungsprüfung. Prüfung: 18. Dezember 2025. Kurskosten: Fr. 650.–, Prüfungsgebühr: Fr. 250..
Anmeldung drei Wochen vor Kursbeginn: ekoehler@sanu.ch

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