Mit der Präzisierung der Anforderungen an die kantonalen Richtpläne werde ein griffiges Instrument geschaffen, das die Gemeinden verpflichte, das bestehende Bauland besser zu nutzen. Neue Bauzonen orientieren sich am zu erwartenden Bedarf für die nächsten 15 Jahre. Zugunsten der Sicherung von Kulturland und die weitere Steigerung der Qualität von Siedlungen und Landschaft wirke sich zudem das Instrument der Mehrwertabschöpfung aus, wobei Gemeinden 20 % ihrer durch Einzonungen bedingten Gewinne an den Kanton entrichten müssen.
In seiner Stellungnahme betont der BSLA weiter, dass die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen einen sorgfältigen Umgang mit Freiräumen innerhalb des Siedlungsgebietes bedingt. Die mit dem revidierten RPG angestrebte bauliche Verdichtung dürfe nicht zu Lasten der Freiräume erfolgen.
BSLA unterstützt das neue Raumplanungsgesetz
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