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Menschenleeres Gartencenter – wenn die Kundschaft nicht zur Ware darf, dann muss die Ware zu den Kunden kommen: mit dem Lieferservice. Bild: M. Trüssel

Im Garten- und Landschaftsbau ist noch kein Stillstand eingetreten. Bild: W. Aberle

Menschenleere Stadtpärke wie hier die Münsterplattform in Bern. Bild: W. Aberle

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Corona-Notstand: die Branche trifft es hart

Viele Unternehmen sind von der Corona-Krise hart betroffen. Für gärtnerische Betriebe ist die Situation jedoch besonders dramatisch. Sie produzieren und verkaufen ein Frischprodukt. Ist der Absatz blockiert, sind ihre auf Termin kultivierten Blumen und blühenden Pflanzen futsch. Eine katastrophale Situation.  

Alles, was für den Verkauf bis und mit Woche 16 in den Gewächshäusern steht, muss – Stand heute – kompostiert werden. Das tut jedem Gärtner, jeder Gärtnerin im Herzen weh. Viel schlimmer noch: Da werden Millionen Franken «verbrannt». Unzählige Betriebe stehen damit am Abgrund – ihre Existenz ist akut gefährdet.

Fatal ist der Zeitpunkt

«Von Mitte März bis Mitte Juni ist die Zeit, in der die Gärtnereien das ‹Fett› anlegen, das sie für die restlichen sieben ­Monate zum Überleben brauchen», bringt es Heinz Gensetter, Gensetter Topfpflanzen AG, auf den Punkt. Er hat Kurzarbeit eingegeben, doch kann das nur bedingt helfen. Denn im Vergleich zu anderen Branchen haben gärtnerische Produktionsbetriebe  eher tiefe Lohnkosten. Zu Buche schlagen die Vorinvestitionen und die Gemeinkosten. «Jetzt sind die Betriebe auf dem Tiefpunkt der Liquidität», ergänzt Jürg Gerber. Er hat ebenfalls Kurzarbeit eingegeben und versucht, möglichst schnell die Kosten herunterzufahren. «Auch unsere Reserven dauern nicht ewig», sagt der Geschäftsführer der Lamprecht Pflanzen AG. Es gehe ums Überleben der Branche, nicht nur der Unternehmen. Kurzarbeit und rückzahlbare Überbrückungskredite reichten nicht aus. «Da muss Geld vom Bund kommen», fordert Gerber, «und zwar schnell.»

«In den Gartencentern lief es gut, wir bekamen am Samstag viele Bestellungen, die wir am Montag richteten und die jetzt auf dem Kompost landen.» So der nüchterne Bericht von Beat Graf, Geschäftsführer der Frikarti Stauden AG, am Tag 1 nach dem Shutdown der Fachhandelsgeschäfte. Noch laufe im GaLaBau der Absatz überraschend positiv, berichtete der Produzent, der aber von einer weiteren Verschärfung der Situation ausgeht. Priorität habe für ihn der Schutz der Mitarbeitenden. Täglich würden im Betrieb neue Massnahmen umgesetzt. Dazu gehörten geteilte Teams mit geteilten Räumlichkeiten, um zu verhindern, dass der Betrieb wegen kranker oder in Quarantäne befindlicher Arbeitskräfte nicht aufrecht erhalten werden könne. «Das ist meine grösste Angst», so Graf. Nachgelagert folge die betriebswirtschaftliche Situation. Der Staudenproduzent führt seine Produktion wie geplant weiter, damit er liefern kann, sobald die Fachgeschäfte öffnen dürfen. Auch die Lamprecht Pflanzen AG setzt ihre Produktion für den Sommer fort. Das sei ein brandgefährliches Risiko, weiss Jürg Gerber. Nicht jeder Betrieb könne ein solches eingehen. C.-R. Sigg

Dürfen Lebensmittelläden noch Blumen und Pflanzen verkaufen?

Die schweizerische Zierpflanzenproduktion, die eh schon an allen Fronten zu kämpfen hat, trifft die Coronakrise in voller Härte. Einigen Betrieben wäre ein bisschen geholfen, wenn verkaufsbereite Blumen und Pflanzen über die geöffneten Lebensmittelläden abgesetzt werden könnten. 

Die Produzenten sitzen auf vollen Gewächshäusern mit blühenden und aufblühenden Pflanzen für den Abverkauf in den nächsten Wochen. Doch sämtliche Blumenläden, Gartencenter und Fachmärkte sind dicht. «Das ist die Katastrophe hoch fünf», sagte Heinz Gensetter, Unternehmensleiter der Gensetter Topfpflanzen AG, am Tag 1 nach der verordneten Ladenschliessung. Am Morgen war noch die Bestellung eines Grossabnehmers eingetroffen, dessen Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen: Zwei Lastenzüge mit Primeln, Osterglocken, Hyazinthen, Frühjahrsstauden, saisonal bepflanzten Schalen. Am Nachmittag – die Ware war bereits etikettiert, konfektioniert und verladen – dann der Anruf, alles storniert. Gensetter weiss von Kollegen, denen es ähnlich ging. Einer musste sogar noch Ware zurück­holen gehen.
Können, dürfen Lebensmittelläden noch Pflanzen und Blumen verkaufen? Für Schweizer Engrosproduzenten – wenigstens für sie – wäre das ein kleiner Lichtblick. Wir fragten am 18. März 2020 ­verschiedene Grossverteiler. Marcel Schlatter, Mediensprecher des Migros-Genossenschafts-Bund, räumte Unklarheiten ein. «Wir arbeiten auf Hochtouren an einer einheitlichen Lösung und stehen dabei in einem engen Kontakt mit den Bundesbehörden sowie Branchenvertretern (IG Detailhandel und Swiss Retail Federation). Wir gehen davon aus, dass wir so bald wie möglich schweizweit alle dieselben Massnahmen umsetzen.» Bereits am Nachmittag des gleichen 
Tages wird klar: Die Supermärkte von Coop, Landi und Migros verkaufen ab dem nächsten Tag (19. März) keine Blumen, Pflanzen usw. mehr. Man halte sich damit an die Bestimmungen der Behörden, so der Tenor. «Die Kunden erhalten weiterhin Lebensmittel und Güter des täglichen Gebrauchs wie Tierfutter, Tabakwaren, Hygieneartikel und Papeterieartikel sowie Produkte für die Landwirtschaft», hält die Medienstelle der Landi fest.Claudia-Regina Sigg  

Blitzartig umstellen – Verkaufen in Corona-Zeiten

Alle Läden des gärtnerischen Fachhandels bleiben vorerst bis am 19. April 2020 geschlossen. Jetzt ist Kreativität gefragt, um die Kundschaft über andere Kanäle zu erreichen und mit den erwünschten Artikeln zu beliefern. 

Mit welchen Massnahmen lässt sich der nicht stationäre Verkauf ankurbeln? Die Antworten auf diese Frage sind von der betriebsspezifischen Situation abhängig. Einen Vorteil haben all jene Unternehmen, die die Kundendaten systematisch erfassen, sorgfältig pflegen und die Stammkunden gut betreuen. Sie können ihre Kundinnen und Kunden direkt kontaktieren und sie über die neue Situation informieren. Möglich ist das per Newsletter, Mail, Telefon oder die sozialen Medien wie Facebook und Instagram. Viele Geschäfte haben die digitalen Kommunikationskanäle umgehend genutzt. Ebenfalls möglich sind ein Briefversand, das Schalten von Anzeigen und das Aufhängen von Plakaten am Geschäftsstandort. Ein prominenter Hinweis auf der Website mit Angaben zu den verfügbaren Dienstleistungen darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

Kundenwünsche erfüllen – nach Hause liefern

Wichtigste Verkaufsmöglichkeit ist derzeit die Hauslieferung bis vor die Tür. Kundinnen und Kunden werden angeregt, erwünschte Waren wie blühende Pflanzen, Setzlinge, Erde und Dünger telefonisch und per E-Mail zu bestellen oder – sofern vorhanden – online im Web-Shop einzukaufen. «Gerne liefern wir Ihre Bestellung direkt nach Hause. Und bei dieser Ausnahmesituation sogar kostenlos», verspricht die Heini AG aus Luzern. Andere Geschäfte haben den Radius für Gratisheimlieferungen erweitert. Zu beachten ist, dass die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften bei Heimlieferungen eingehalten werden. Der Austausch von Bargeld sei zu unterlassen, schreibt JardinSuisse. Der Branchenverband geht davon aus, dass Selbstbedienung in der Art der Hofläden (Lebensmittel) nicht erlaubt ist. Unklar sei die Situation beim Bereitstellen von Bestellungen, die von der Privatkundschaft abgeholt werden. ­Sofern gestattet (kantonale Vorschriften beachten), sollten alle Sicherheitsmassnahmen befolgt und die Kunden darüber informiert werden. JardinSuisse hat ein entsprechendes Merkblatt erarbeitet. Der Verkauf an Geschäftskunden (GaLaBau) ist weiterhin möglich. Dabei müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG strikte eingehalten werden.
Unter Einhaltung dieser Regeln halten die verschiedenen Blumenbörsen den Betrieb mit angepassten Öffnungszeiten aufrecht.

Drive-Through-Setzlingsverkauf in Schinznach-Dorf

Der Kanton Aargau erlaubt den Verkauf von Lebensmittelpflanzen. Hierfür hat das Gartencenter Zulauf einen Drive-Through aufgezogen.

Seine Premiere hatte der Drive-Through-Setzlingsverkauf am letzten Samstag, 21. März 2020. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wurden pro Stunde bis zu 20 Kunden bedient, doch soll es zu teils langen Wartezeiten gekommen sein. Beim Drive-Through von Zulauf in Schinznach-Dorf wird neben dem Gartencenter ein Auto nach dem anderen durch ein Gewächshaus geleitet, in dem hinter Absperrungen und mit einigen Metern Abstand das Verkaufspersonal wartet sowie die verschiedenen Artikel auf CC- und Transportwagen bereitgestellt sind. Verkauft werden Salatsetzlinge, Erdbeerpflanzen, Kräuter und Beerenpflanzen. «Auf diese Weise können sämtliche Auflagen zum Schutz aller Personen eingehalten werden. Unsere Kunden bleiben zu jeder Zeit im Fahrzeug, wir holen die gewünschten Pflanzen und laden sie in den Kofferraum», informiert das Unternehmen auf seiner Website. Claudia-Regina Sigg

Der Betrieb geht weiter  

Zur Stunde läuft der Betrieb im GaLaBau in den meisten Kantonen weiter. Laut Verordnung dürfen Handwerks- und Gewerbebetriebe, die über keine Verkaufs-, Schalter- oder Ausstellungsflächen ver­fügen, offenbleiben. In den Kantonen Genf, Tessin und Waadt wurden die Baustellen geschlossen. 

Baustellen und Kundengärten sind nicht öffentlich zugänglich, deshalb kann der Betrieb unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen fortgeführt werden. «Wir schicken unsere Mitarbeitenden direkt auf die Baustellen, um keine Ansammlungen mehr im Personalraum zu haben», nennt Benjamin Bosshard, Gartenkultur AG, Schönbühl, eine der Schutzmassnahmen. Tim Bonin und Peter Zgraggen, Jenni und Partner AG, Mellingen, appellieren auf ihrer Website an alle Gartenbau- und Handwerksbetriebe, die Regeln einzuhalten, «um der Kundschaft möglichst lange unsere Dienstleistungen entgegenbringen zu können.» Wie man sich auf Baustellen vor Covid-19 schützt, dafür hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Checkliste erarbeitet. Übersetzt in den Alltag heisst dies bei Jenni und Partner AG: «Wir fahren einzeln auf die Baustellen, halten den nötigen Abstand (Znüni, Mittagessen), starten direkt auf der Baustelle oder gestaffelt im Betrieb, waschen uns regelmässig die Hände, desinfizieren die Türen und Gegenstände täglich im Magazin.» Wo keine Möglichkeit zum Händewaschen auf der Baustelle besteht, muss eine Händedesinfektion bereitstehen. Die Schutzmassnahmen müssen allen Mitarbeitenden in den jeweiligen Sprachen kommuniziert werden. Das BAG hat die Schutzmassnahmen in viele Sprachen übersetzt. Sie sind unter www.bag-coronavirus.ch abrufbar.   Insel der Normalität Der Garten ist besonders jetzt ein Rückzugsort – eine Insel der Normalität. Auf verschiedenen Ebenen kommt es nun auch besonders auf Kommunikation an. Winkler Richard ist sehr intensiv in Kundenkontakt. «Die Kunden freuen sich über den Besuch der Gartenteams und können es kaum erwarten, dass der Garten fertig wird», stellt Richard fest. Nach innen informiert das Unternehmen laufend über die aktuelle Situation und achtet darauf, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Der Betrieb hat Mitarbeitende, die in einer der Risikogruppen sind, freigestellt. Die Büromitarbeitenden erledigen soweit möglich ihre Arbeit im Homeoffice. Aktuell weist der GaLaBau eine sehr gute Auftragslage auf. «Tatsächlich haben wir eine Auslastung wie schon lange nicht mehr. Im Moment sind wir sehr froh, dass wir arbeiten dürfen», sagt Richard. Gleiches berichtet Bosshard. Noch nicht abschätzbar sei, ob einzelne Kunden ihren Auftrag zurückziehen oder verschieben werden, räumt er ein. Unterbrochene Lieferketten «Im Moment verschaffen wir uns einen Überblick, welche Materialien noch geliefert werden und wo es Engpässe gibt», beschreibt Benjamin Bosshard, Gartenkultur AG, Schönbühl, die Lage. Sie könnte sich mit Anhalten der Notlage verschärfen. Was passiert, wenn die vertragliche Leistung nicht fristgerecht erbracht werden kann, weil das Material nicht geliefert wird oder die Belegschaft ausfällt, diesbezügliche Angaben finden sich im Factsheet «Geschäftsalltag im Epidemie- und Pandemiefall der Beratenden Ingenieurunternehmungen (Usic). «Im Falle einer pandemischen Krankheitswelle resp. anderen Gründen (z. B. Quarantänen) für hohe Abwesenheiten in der Belegschaft eines Betriebes dürfte Art. 103 Abs. 2 OR dann erfolgreich angerufen werden, wenn alle vernünftigerweise möglichen Vorsichts- und Abwehrmassnahmen getroffen wurden und das Ausmass der Krankheit-/Abwesenheitswelle in dieser Form nicht voraussehbar und vermeidbar war.» Die Pflanzenlieferung scheint derzeit gesichert. Baumschulen bleiben für Geschäftskunden offen, wie z. B. die Baumschule Daepp auf ihrer Website informiert.

Kurzarbeit – neue Regelungen

Der Bundesrat hat den Anspruch auf Kurzarbeit ausgeweitet. Damit werden Entlassungen vermieden, Beschäftigung erhalten und Löhne gesichert.  

Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können nun auch für Lernende beantragt werden. Neu dürfen ebenfalls Selbstständigerwerbende und Geschäftsinhaber und -inhaberinnen Unterstützung für den Erwerbsausfall beantragen – das hilft namentlich vielen Kleinstunternehmen wie Blumenfachgeschäften. Die Informationen und die Anmeldeformulare für die Taggelder sind auf den Websites der AHV-Ausgleichskassen zugänglich. Überdies wird Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Temporärarbeitende ausgerichtet. Anspruch auf eine Entschädigung haben zudem Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschlies­sungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen ist aufgehoben. Angestellte müssen nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie zu Kurzarbeitsentschädigungen berechtigt sind. Versichert sind 80 % des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls. Kurzarbeit kann nicht rückwirkend angemeldet werden. Arbeitgeber müssen 3 Tage vorher eine Voranmeldung bei der Kantonalen Amtsstelle (KAST) einreichen und darlegen, weshalb die in ihrem Betrieb zu erwartenden Arbeitsausfälle auf das Auftreten des Corona­virus zurückzuführen sind. Zu verwenden sind die amtlichen Formulare «Voranmeldung zur Kurzarbeit». Die Abrechnung der KAE wurde vereinfacht. Die neue Verordnung erlaubt eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE. Fragen und Antworten zur KAE sind auf der Website des Seco aufgeschaltet. wab

In Zeiten des Abstandhaltens

Der Bundesrat hat die Bevölkerung aufgerufen, wenn immer möglich zu Hause zu bleiben, Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden und die Distanzregeln einzuhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für noch zugängliche Parkanlagen und Spielplätze.

Die Münsterplattform war die erste Anlage der Stadt Bern, die für das Publikum geschlossen wurde. Nur drei Tage später entschied der Gemeinderat, vier weitere öffentliche Grün- und Parkanlagen zu schliessen (Grosse und Kleine Schanze, den Rosengarten und – in Absprache mit dem Bund – die Bundesterrasse). Begründet wird die Schliessung wie folgt: «Die Distanzmassnahmen würden zwar tagsüber von einer Mehrheit der Bevölkerung eingehalten, in den Nachtstunden von uneinsichtigen Personen jedoch nicht berücksichtigt.» Die Kommunikationsbeauftrage der Stadt Zürich schreibt: «Wir haben die Sukkulenten-Sammlung, die Schauhäuser der Stadtgärtnerei sowie den Chinagarten fürs Publikum geschlossen. Park- oder Spielplatzschliessungen sind gemäss Information des Bundesamts für Gesundheit (BAG) nicht vorgesehen.» Cornel Suter, Leiter der Stadtgärtnerei Luzern, meint dazu: «Zurzeit sehen wir in der Stadt Luzern davon ab. Diesbezüglich appellieren wir an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Diese wird mit diversen Massnahmen wie Medienmitteilungen, Plakaten mit Verhaltensregeln und Kommunikationsarbeit vor Ort darauf sensibilisiert.» «Der Wildpark Bruderhaus ist aufgrund der Coronaverordnung 2 des Bundesrates geschlossen worden. Alle anderen Grünanlagen sind offen», schreibt Beat Kunz, Leiter Stadtgrün Winterthur. Grundsätzlich ist es den Grünflächenämtern ein Anliegen, die Anlagen so lange wie möglich offen zu halten, wie eine Umfrage in der deutschsprachigen Schweiz von dergartenbau zeigt. Wie bei jedem anderen Betrieb hat der Coronavirus auch Auswirkungen auf die Arbeitsprozesse bzw. personellen, kleiner werdenden Ressourcen bei den Grünflächenämtern. Überall gibt es Mitarbeitende, die zu einer Riskogruppe gehören und Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. «Aufgrund des ressourcenschonenden Arbeitsprozesses stehen Reinigung und Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit in den Grünanlagen und bei Spielplätzen im Vordergrund. Die meisten Rabatten sind bereits mit Wechselflor bepflanzt und die restlichen offenen Flächen werden ausnahmsweise eingesät. Zudem wurden Baumpflanzungen auf den Herbst verschoben», meint Hansjürg Engel, Bereichsleiter Grünflächenpflege von Stadtgrün Bern.
Auch in Basel wird laut Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei Basel, Sauberkeit und Sicherheit prioritär behandelt. Hier würde zusätzlich der Grenzverkehr für die bei der Stadtgärtnerei angestellten Grenzgänger schwierig. «Eine zentrale Aufgabe bleibt aber, den Betrieb des Friedhofs Hörnli langfristig aufrechtzuerhalten. Es werden Reserven gebildet und auch Mitarbeitende für Arbeiten im Bestattungswesen und im Krematorium ausgebildet», erklärt Trueb. Mitarbeitende aus Administration und Planung, die im Homeoffice arbeiten können, bleiben zu Hause. In den Bereichen, bei denen dies nicht möglich ist, kommen beispielsweise aufgeteilte Teams zum Einsatz. «Die Unterhaltsgruppen wurden in kleinere Gruppen unterteilt mit verschobenen Arbeitszeiten. So gewährleisten wir, dass nie zu viele Mitarbeitende zusammen in den Räumlichkeiten und Fahrzeugen sind. Gleichzeitig verschieben sich durch diese Massnahme die Pausen und das Mittagessen der einzelnen Teams», schreibt Suter.   Auch in Schaffhausen wird die Benutzung der Garderoben gestaffelt, die Znünipause an verschiedenen Orten abgehalten. «Unverzichtbare Besprechungen bis max. fünf Personen finden im Freien oder in einem grossen Raum, den wir provisorisch eingerichtet haben, statt», schreibt Felix Guhl, Leiter der Stadtgärtnerei Schaffhausen. Zudem würden Gerätschaften mit wechselnder Bedienung regelmässig desinfiziert. Dies der Stand von letzter Woche. Möglicherweise sind zum Zeitpunkt der Publikation bereits weitere Grünanlagen geschlossen und strengere Massnahmen getroffen worden. Viele Grünflächenämter informieren laufend auf ihrer Website.    Othmar Gut

öga-Messeleitung übt sich in Zuversicht

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die öga-Messeleitung davon aus, dass die öga 2020 Ende Juni durchgeführt werden kann. Sie hofft, dass die wegen Covid-19 ergriffenen Massnahmen bis dahin gelockert werden.

Betreffend Durchführung werde sich die Messeleitung an behördlichen Empfehlungen und Verfügungen orientieren, heisst es im Schreiben an die Aussteller. Ziel sei es, in jedem Fall eine tragbare Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sicherheit und Gesundheit der Ausstellenden, der Besuchenden und der Mitarbeitenden hätten für die öga-Messeleitung oberste Priorität. Der Anmeldeschluss für die öga-Awards und das Nominationsverfahren «Gärtnerin des Jahres» wurden auf den 15. Mai 2020 verschoben. crs

#gemeinsamsindwirstark

Gartenbloggerin Fräulein Blütenstaub, die den Leserinnen und Lesern von dergartenbau bekannte Fachautorin Christine Huld, unterstützt unter #gemeinsamsindwirstark Gärtnereien und Blumenläden auf den Social-Media-Kanälen. Mit der unter fraeulein­bluetenstaub.com geschaffenen neuen Kategorie wird der Webshop oder Lieferdienst von lokalen Gärtnereien und Blumenläden bekannt gemacht. wab    

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