Alle bisherigen Bewilligungsträgerinnen und -träger müssen ihre alte Fachbewilligung zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 online umtauschen und sich auf der Website FaBe PSM im FaBe-Register registrieren. Die FaBe ist ab 2027 auf fünf Jahre befristet und kann nur mit einem anerkannten Weiterbildungsnachweis erneuert werden.
Damit sollen Sicherheit, Fachkenntnisse und ein nachhaltiger Einsatz von PSM gestärkt werden. Das zentrale FaBe-Register ermöglicht eine rasche Überprüfung der Berechtigung zum Kauf und zur Anwendung von PSM.
Bildungsinstitutionen können ab 1. September 2025 ein Gesuch zur Anerkennung als Prüfungs- oder Weiterbildungsstelle einreichen.
Weitere Informationen und Registrierung: www.fachbewilligungen-psm.ch
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