Mit digiFLUX setzt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die vom Parlament beschlossene Mitteilungspflicht um. Die Webanwendung kann seit Juli 2025 freiwillig genutzt werden. Ab 2027 wird die Mitteilungspflicht obligatorisch.
Betroffen sind grundsätzlich alle Akteurinnen und Akteure, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Kraftfutter handeln oder Pflanzenschutzmittel verwenden. Damit geht die Regelung ausdrücklich über die Landwirtschaft hinaus. Der Hobbybereich ist dagegen ausgenommen.
Für Gartenbauunternehmen besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen Lieferungen und Verbrauch. Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter an professionelle Verbraucherinnen und Verbraucher müssen durch die Abgeberin oder den Abgeber erfasst und gemeldet werden. Die Empfängerseite kann diese Angaben anschliessend prüfen und bestätigen.
Berufliche Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen zudem ihren Verbrauch melden. Das BLW nennt neben Landwirtschaftsbetrieben, Gemeinden, Kantonen und Golfplatzbetreibenden ausdrücklich auch Gartenbau- und Lohnunternehmen. Vorgesehen ist, dass die Betriebe ihren Lagerbestand einmal jährlich erfassen; Stichtag ist jeweils der 31. Dezember.
Für Gartenbau- und Landschaftsbaubetriebe stellt sich damit die Frage, welche internen Prozesse und Daten künftig für die Meldungen benötigt werden. Besonders betroffen sein können Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel nicht nur beziehen, sondern diese im Rahmen ihrer Dienstleistungen auch bei Kundinnen und Kunden einsetzen.
Das BLW bietet für digiFLUX verschiedene Meldewege an: Neben der manuellen Erfassung über die Webanwendung sind auch Sammelmeldungen mittels Datei-Upload sowie automatisierte Meldungen über eine Schnittstelle aus einem betriebseigenen IT-System vorgesehen. Die laufende Pionierphase soll dazu dienen, das System vor der obligatorischen Einführung weiterzuentwickeln und die künftigen Nutzerinnen und Nutzer auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.