Der Vorstand JSZE bildete eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Projektvorschlägen. Als möglichen Standort kristallisierte sich bald der von AM Gartenbau, Neuenkirch, zum Verkauf angebotene, neuwertige Werkhof mit Schaugarten und einem Umschwung von 14 000 m2 Fläche heraus. Grundsätzlich könnten die bestehenden Strukturen beinahe unverändert genutzt werden und die Umgebung würde sich für das Anlegen von Pflanzbeeten und Pflanzenlehrpfaden für die Lernenden anbieten. Für die Nutzung als Ausbildungszentrum wäre ein Kalthaus aus Glas (ca. 800 m2, beheizbar) sowie eine überdeckte Humusfläche mit Folientunnel notwendig. Die Bruttokosten für Landkauf, Neubauten und Einrichtungen werden auf rund 4,35 Millionen Franken geschätzt, abzüglich Subventionen von Bund und Kanton (in Abklärung).
Zustimmung für neues Bildungszentrum BZ-JSZE an der GV
Anlässlich der GV JardinSuisse Zentralschweiz orientierte der Projektleiter Otti Rütter über den aktuellen Stand des Projektes. Zur Risikoabgrenzung für den Verein JardinSuisse Zentralschweiz soll eine strukturierte Betriebsgesellschaft gebildet werden. Von der Vertreterin des Kantons Luzern wurde eine klare Zusage gegeben, dass sich die Zentralschweizer Kantone mit 30 % an den Investitionen beteiligen werden. Zudem haben die Behörden signalisiert, dass für eine Baubewilligung gute Chancen bestehen.
Vereinsmitglied Patrick Ineichen, der das Projekt im Grundsatz nicht in Frage stellt, verzichtete wegen der deutlich verbesserten Informationslage anlässlich der GV auf den angekündigten Rückweisungsantrag. Er forderte aber, dass aufgrund des millionenschweren Projektes und der offenen finanziellen und rechtlichen Fragen eine ausserordentliche GV einberufen werden soll, und zwar am Dienstag, 24. April 2012 in Neuenkirch LU samt vorgängiger Besichtigung der Liegenschaft. In der Zwischenzeit könne das Projekt konkretisiert und zur Abstimmungsreife entwickelt werden. Die GV folgte Ineichens Antrag.
In einer Konsultativabstimmung befragte der Vorstand die Mitglieder, ob sie das neue Zentrum grundsätzlich befürworten sowie die weitere Entscheidungskompetenz der Arbeitsgruppe bzw. die Vollmacht für das weitere Vorgehen dem Vorstand erteilen würden. Alle diese Fragen wurden von der GV ohne Gegenstimme mit Ja beantwortet.