Im Juni 2017 wurden erste Japankäfer im Tessin entdeckt. Diese stammen aus dem bis dato einzigen europäischen Befallsgebiet, welches sich rund um Mailand gebildet hatte. Da der Japankäfer beträchtliche ökonomische Schäden anrichten kann, ist er in der Schweiz als Quarantäneorganismus eingestuft und unterliegt den Regelungen der Pflanzenschutzverordnung (PSV 916.20). Es besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht. 2024 und 2025 verbreitete sich der Japankäfer auch in der Schweiz, nördlich der Alpen. Die Käfer reisten als blinde Passagiere mit dem Reise- und Güterverkehr mit – folgerichtig liegen die meisten Funde nördlich der Alpen an Autobahnen oder anderen wichtigen Verkehrsinfrastrukturen.
Die Schweizer Gärtnerbetriebe werden vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD-BLW) im Rahmen der Pflanzenpasszertifizierung regelmässig kontrolliert. In Gebieten, wo ein Japankäfer-Befall vorliegt, werden die Überwachung sowie die Bekämpfung vom EPSD in Zusammenarbeit mit den Kantonen koordiniert. Die betroffenen Gärtnereibetriebe haben bestimmte Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen umzusetzen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Eindämmung des Japankäfers. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Baumschulen und produzierende Gartenbaubetriebe geöffnet bleiben können und ihre Kundinnen und Kunden jederzeit bedienen dürfen. Laut JardinSuisse zeigen Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass der Pflanzenhandel der Schweizer Betriebe nicht als Treiber der Verbreitung gilt. Ziel bleibt deshalb, Pflanzenschutz, Rechtssicherheit und die Versorgung der Kundschaft miteinander zu vereinbaren.