Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) regelt, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen, in Verkehr gebracht, verwendet und kontrolliert werden. Mit der Totalrevision wird das Zulassungsverfahren weiter optimiert und beschleunigt. Dadurch sollen anwendende Betriebe schneller zu modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln (PSM) gelangen, ohne dass die hohen Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit gelockert würden, so die Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Wirkstoffe gelten künftig sofort als genehmigt, sobald die EU sie zulässt. Ausnahmen bleiben möglich. Umgekehrt verlieren nicht mehr genehmigte Wirkstoffe ihre Zulassung ebenfalls umgehend. Neu werden Pflanzenschutzmittel zudem befristet zugelassen und regelmässig überprüft.
Die Auflagen für die Anwendung zu Schutzkleidung, zulässigen Anwendungen oder Gewässerabständen und dem Gewässerschutz insgesamt erlassen weiterhin die Schweizer Behörden.
Betriebe sollen rascher zu modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln (PSM) gelangen. Bild: JardinSuisse
Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft
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