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Wegen Covid-19 auf den Kompost statt in die Läden. Bild: jost-pflanzen.ch

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Kurzfristige Hilfen für gärtnerische Produktionsbetriebe gefordert

«Ohne zusätzliche Unterstützung rechnen wir mit der Schliessung von 50 Prozent der gärtnerischen Betriebe», heisst es im Positionspapier von JardinSuisse zur aktuellen Situation in der Corona-Krise. Die Gärtnereien seien die einzigen Betriebe, die ihr ganzes Warenlager unter grossem Arbeitsaufwand vernichten müssen, inkl. Vorleistungen.

«Jeden Tag werfen die Angestellten der Jost Pflanzen AG in Wiedlisbach Blumen im Wert von fast 30000 Franken weg», war vor Kurzem in der Solothurner Zeitung zu lesen. «Unsere einzige Chance besteht darin, neue Pflanzen nachzuziehen und zu hoffen, dass wir sie in einem Monat nicht ebenfalls vernichten müssen ... Wenn der Stillstand länger dauert, ist es fraglich, ob wir überleben», wird Geschäftsinhaber Martin Jost zitiert.

Die Schweizer Blumenproduzenten-Familie Isler fordert  laut LID (Landwirtschaftlicher Informationsdienst) in einer Petition, dass Blumen und Pflanzen zur Grundversorgung gezählt und somit von den Verkaufseinschränkungen befreit werden. «Gärtnereien, die Setzlinge und Saatgut verkaufen, sollen dies auch während der Coronaviruskrise tun dürfen", fordert laut "Schweizer Bauer" der Neuenburger Grossrat Laurent Debrot, der diesbezüglich eine Petition gestartet hat. Diese Läden seien den Lebensmittelgeschäften und Apotheken gleichzusetzen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) betont jedoch, dass diese Güter nicht nötig seien, um den täglichen Bedarf der Bevölkerung zu decken und weist ferner darauf hin, dass der Verkauf von Saat- und Pflanzgut zwar nicht in Geschäften, jedoch über Versand erlaubt sei. So seien Lieferungen im Einklang mit den Hygienevorschriften und unter weitestgehender Vermeidung von Kontakten weiterhin möglich.

Auf nationaler Ebene macht auch JardinSuisse mit einem Positionspapier zuhanden des Seco auf die Probleme der Branche aufmerksam. Nicht ausreichend seien die bisherigen Instrumente:

  • Mit Liefermöglichkeiten und Abholhandel ist nur ein kleiner Teil vom Normalumsatz möglich.
  • Kurzarbeit nach heutiger Definition ist nicht anwendbar, da mehr Arbeit als sonst anfällt: die Kulturen müssen gepflegt, die bis zur Lockerung der Massnahmen nicht mehr verkaufsfähigen Produkte kompostiert und neue Kulturen angepflanzt werden.
  • Die Kredite in der Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes decken eine Lohnperiode. In den Kulturen stecken aber rund drei Monate Vorleistungen, die mit dem Kompostieren der Pflanzen vernichtet werden.

Darum werden mehrere spezifische Erleichterungen für die Branche gefordert:

  • Der Verkauf von Blumen und Pflanzen in Gärtnereien und Gartencentern oder mindestens in Lebensmittelgeschäften muss ermöglicht werden (damit wird der volkswirtschaftliche Schaden vermindert)
  •  Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung auf die Lohnkosten, die mit der Kompostierung der nicht in den Verkauf zu bringenden Pflanzen und der Neuansetzung der Kulturen anfallen
  • Entschädigung der nicht in den Verkauf zu bringenden und somit zu vernichtenden Pflanzen
  • Erweiterung der bisherigen Corona-Kreditmöglichkeiten: Zinslose und längerfristige Kredite bis zu 20% des Jahresumsatzes.

 

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