In einem Schreiben an seine Mitglieder erinnert JardinSuisse an die Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Unternehmerverband Gärtner Schweiz verweist auf das nach wie vor gültige BAG-Merkblatt für Arbeitgeber und betont folgende Punkte:
• Der Abstand zwischen zwei Personen am Arbeitsplatz muss
mindestens 1,5m betragen. Ist dies nicht möglich, müssen Schutzmasken getragen
oder andere Schutzmassnahmen umgesetzt werden.
• Wann immer möglich sind Personen verschiedener Teams nicht zu mischen.
• Bei Gruppentransporten ist die Anzahl der Personen im Fahrzeug zu verringern. Wenn
dies nicht möglich ist, müssen Schutzmasken getragen werden.
• Bei Symptomen müssen die betroffenen Mitarbeitenden zuhause bleiben und ihren Arzt
kontaktieren.
Die Informationen zu den aktuellen Massnahmen und Verordnungen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus sind auf der Seite des BAG zusammengestellt. Informationen für gärtnerische Betriebe stellt JardinSuisse bereit. Angaben zu den kantonalen Massnahmen lassen sich auf der Webseite des jeweiligen Kantons finden.
Schutzmassnahmen konsequent durchsetzen
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