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Zollstellen für Pflanzenschutzkontrollen
Waren, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) stammen und Pflanzenschutzbestimmungen unterstellt sind, sind kontrollpflichtig. Die Pflanzenschutzkontrollen werden vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst durchgeführt. Auflistung der schweizerischen Zollstellen mit pflanzenschutzdienstlicher Abfertigung kontrollpflichtiger Ware.
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