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Richtlinien, Normen
Pflanzenschutzverordnung
Die aktualisierte Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 brachte die folgenden Neuerungen:
• Anwenderfreundliche Änderungen wie die Zusammenlegung verschiedener Kapitel.
• Regelung der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, die von gefährlichen Schadorganismen befallen sein können.
• Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Einfuhr von nicht besonders gefährlichen Schadorganismen.
• Definition von besonders gefährlichen Unkräutern (derzeit Ambrosia arthemisifolia).
• Aufnahme von bisher nicht geregelten Pflanzen und pflanzlichen Produkten: z.B. Pflanzenpass für Citrus, Fortunella, Poncirus und deren Hybriden sowie die Einfuhr von Früchten mit Stielen und Blättern.
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