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Richtlinien, Normen

Pflanzenschutzverordnung

 

Die aktualisierte Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 brachte die folgenden Neuerungen:

•  Anwenderfreundliche Änderungen wie die Zusammenlegung verschiedener Kapitel.

•  Regelung der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, die von gefährlichen Schadorganismen befallen sein können.

• Aufhebung der Bewilligungspflicht für die Einfuhr von nicht besonders gefährlichen Schadorganismen.

•  Definition von besonders gefährlichen Unkräutern (derzeit Ambrosia arthemisifolia).

•  Aufnahme von bisher nicht geregelten Pflanzen und pflanzlichen Produkten: z.B. Pflanzenpass für Citrus, Fortunella, Poncirus und deren Hybriden sowie die Einfuhr von Früchten mit Stielen und Blättern.

 

 
 
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