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Drohne auf dem Prüfstand für die Messung der Querverteilung. Bild: Thomas Anken, Agroscope

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Schweiz bewilligt Sprühdrohnen – ein Novum in Europa

Fünf Bundesstellen haben gemeinsam mit Agroscope ein Bewilligungsverfahren für Sprühdrohnen entwickelt. Damit ermöglicht die Schweiz als erstes Land in Europa das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mittels Sprühdrohnen. Der abdriftarmen Alternative zu Helikop­tersprühflügen wird so der Weg in die Praxis geöffnet. Beantragt wurde die Bewilligung von der Firma Agrofly mit Sitz in Monthey. 

Im Vergleich zu herkömmlichen Luftfahrzeugen ermögliche es die heutige Drohnentechnologie, in geringer Höhe, sehr präzise und automatisch gesteuert über einem Pflanzenbestand zu fliegen, schreibt Agroscope in einer Mitteilung. Der nach unten gerichtete Luftstrom der eingesetzten Multikopter sorge für eine geringe Abdrift. Verschiedene Messungen im Weinbau hätten gezeigt, dass diese geringer ist als bei üblichen Gebläsespritzen. Um eine präzise Anwendung garantieren zu können, müssen die Drohnen automatisch eine vorgegebene Flugroute mit maximal 50 cm Abweichung abfliegen können. Die Abdrift darf dabei einen für jeden Drohnentyp festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Zugelassene Drohnen müssen künftig – wie andere Spritzgeräte – alle drei Jahre einen Spritzentest absolvieren.

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